Schriftliche Frage zu Rücknahmeersuchen von Interpol-Fahndungsersuchen
Wie viele Ersuchen zur Rücknahme von Interpol-Fahndungsersuchen haben deutsche Behörden von der „Commission for the Control of Interpol´s Files“ (CCF) oder anderen Interpol-Stellen erhalten (bitte für die Jahre ab 2014 einzeln darstellen), und wie viele dieser Ersuchen wurden nach einer Prüfung durch das Bundeskriminalamt, das Bundesamt für Justiz, das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz oder das Auswärtige Amt wie in der Antwort auf meine Mündliche Frage 37 im Juni 2018 beschrieben (Plenarprotokoll 19/41) trotzdem als nationale Fahndung aufrecht erhalten?
Antwort vom 5. März 2021:
Seit dem 1. Januar 2014 hat das INTERPOL Generalsekretariat (IPSG) in 389 Fällen INTERPOL-Personenfahndungsersuchen (zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung etc.) wegen Verstoßes gegen Art. 2 oder Art. 3 der INTERPOL-Statuten gelöscht. Die Darstellung der Jahre bezieht sich auf die Veröffentlichung der Fahndungen – nicht auf ihre Löschung.
Jahr | Anzahl |
2014 | 36 |
2015 | 55 |
2016 | 41 |
2017 | 68 |
2018 | 83 |
2019 | 57 |
2020 | 47 |
2021 (bis 24.02.) | 2 |
SUMME | 389 |
Die Bundesregierung hat für die fünf in der Antwort auf die Mündliche Frage 37 im Juni 2018 (Plenarprotokoll 19/41) genannten Fälle trotz der Löschmitteilungen des IPSG eine solche Fahndung in dem Informationssystem der Polizei (INPOL) veranlasst bzw. aufrechterhalten. Seitdem hat es keine neuen Fälle gegeben.
Quelle: Drucksache 19/27332 vom 5. März 2021
Tags: Interpol