„Abkommen“ zwischen Italien und der libyschen Opposition zur Verhinderung unerwünschter Einwanderung und Lieferung von „Ausrüstung“ an nicht näher bezeichnete Empfänger
Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich des „Abkommens“ zwischen Italien und der libyschen Opposition zur Verhinderung unerwünschter Einwanderung
Welche Inhalte des am 17. Juni 2011 während heftiger militärischer Auseinandersetzungen unterzeichneten „Abkommens“ zwischen Italien und der libyschen Opposition zur Verhinderung unerwünschter Einwanderung sind der Bundesregierung bekannt, für das laut italienischem Außenministerium „Ausrüstung“ an nicht näher bezeichnete Empfänger geliefert werden soll und in dessen Rahmen auch Flüchtlinge nach Libyen zurückgeschoben werden sollen (dapd, 17. Juni 2011), und welche Auswirkungen hat das Regelwerk, das offensichtlich eine seit 2000 bestehende Vereinbarung zwischen Italien und Libyen formaljuristisch übernimmt und dafür unter anderem vom Hohen UNFlüchtlingskommissar in Italien wie auch von „Ärzte ohne Grenzen“ heftig kritisiert wird, aus Sicht der Bundesregierung auf die Flüchtlings- und Asylpolitik der EU im Mittelmeer bzw. die neue EU-Strategie gegenüber Nordafrika?
Die italienische Regierung und der libysche Nationale Übergangsrat haben am 17. Juni 2011 in einem „Memorandum of Understanding“, MoU, italienisch „memorando d‘intesa“, also einer Absichtserklärung, ihren Willen bekundet, auf verschiedenen Politikfeldern zusammenzuarbeiten, unter anderem bei der Bekämpfung der illegalen Einwanderung und der Rückführung von illegalen Einwanderern, und dabei Bezug genommen auf frühere Vereinbarungen zwischen Italien und Libyen. Nach Informationen der italienischen Seite gibt es derzeit noch keine konkreten Vereinbarungen. In Konsultationen soll die Ausgestaltung der Zusammenarbeit geregelt werden.
Das Vorgehen der italienischen Regierung beruht auf einer nationalen Entscheidung und steht somit nicht in direktem Zusammenhang mit migrationspolitischen Schritten der EU.
Das Interesse Italiens an derartigen Vereinbarungen verdeutlicht aber, welche Herausforderungen mit den derzeitigen Bootsanlandungen aus Nordafrika einhergehen.
Die EU engagiert sich daher zum einen für ein besseres Migrationsmanagement in der EU und bietet Unterstützung für EU-Mittelmeeranrainer wie Italien und Malta an (zum Beispiel beim Grenzschutz, finanzielle Hilfen für Befreiung von Flüchtlingen und Migranten).
Gleichzeitig strebt die EU den Migrationsdialog und die Zusammenarbeit mit den südlichen Mittelmeeranrainern an, um Migrationsursachen zu beseitigen und ein Migrationsmanagement zum Vorteil beider Seiten zu stärken. Dabei ist die Wahrung des Flüchtlingsschutzes ein zentrales Anliegen der EU.
Aus Drucksache 17/116