Funkzellenüberwachung beim G-8 Gipfel 2007
Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur Telekommunikationsüberwachung anlässlich der Proteste gegen den G8-Gipfel 2007
Wie viele Telekommunikationsanschlussnehmer/innen wurden auf Antrag bzw. Veranlassung welcher Bundesbehörden anlässlich der Proteste gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm, in Hamburg, Berlin, Rostock und der Region um Bad Doberan per Funkzellenüberwachung überwacht, wie es in Ermittlungsakten unter anderem zu den Städten Berlin und Hamburg dokumentiert ist, und wie viele ausländische Teilnehmerlinnen an den Protesten (bzw. deren Telefonanschlüsse) wurden hierbei festgestellt?
Auf der Grundlage eines Beschlusses des Ermittlungsrichters beim Bundesgerichtshof (BGH) im Rahmen eines im Auftrag des Generalbundesanwalts geführten Ermittlungsverfahrens wegen des Verdachts der Gründung einer kriminellen Vereinigung und anderer Straftaten hat das Bundeskriminalamt (BKA) in Hamburg und Berlin
die Erhebung und Auswertung von Funkzellendaten durchgeführt. Ziel dieser Maßnahmen war die Identifizierung von Tätern eines am 17. Oktober 2005 verübten Anschlages auf die „Villa Borsig", einer Liegenschaft des Auswärtigen Amtes in Berlin. Der Anschlag war — ausweislich eines Selbstbezichtigungsschreibens - im Begründungszusammenhang „IVIilitante Kampagne gegen den G 8-Gipfel" verübt worden.
Die zuletzt ermittlungsführende Staatsanwaltschaft Hamburg hat das Ermittlungsverfahren am 24. September 2008 eingestellt. Mit der damit verbundenen Rückgabe des entsprechenden Akten- bzw. Datenbestands vom BKA an die Staatsanwaltschaft Hamburg liegen dem BKA weder Daten des Verfahrens vor noch sind Umfang und betroffene Mobilfunkanschlüsse dem BKA erinnerlich.
In Rostock und der Region um Bad Doberan hat das BKA weder im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens noch anlässlich der dortigen Proteste im Zusammenhang mit dem 08-Gipfel 2007 in Heiligendamm Maßnahmen der Funkzellenüberwachung veranlasst.
Andere Sicherheitsbehörden des Bundes haben anlässlich des 08-Gipfels 2007 in Heiligendamm keine Funkzellenüberwachung durchgeführt.
Aus Plenarprotokoll 17/119