Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich der Unterstützung der deutschen Nebenkläger in den beiden Verfahren gegen italienische Polizisten anlässlich des G8-Gipfels in Genua
Welche Schritte gedenkt die Bundesregierung zu unternehmen, um die Dutzende von deutschen Nebenklägern in den beiden Verfahren gegen italienische Polizisten anlässlich des G8-Gipfels in Genua (sog. Bolzaneto-Verfahren und sog. Diaz-Verfahren) zu unterstützen, da die sowohl in erster als auch in zweiter Instanz gerichtlich bestimmte „sofortige Vorauszahlung“ zugesprochener Schadenersatzansprüche durch italienische Ministerien bei den meisten der Betroffenen seit zwei Jahren nicht eingegangen sind, und falls sie nichts unternehmen wird, warum nicht?
Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich des EU-Richtlinienvorschlags
In welchen EU-Mitgliedstaaten bleiben die strafrechtlichen Regelungen hinter den Mindestnormen des Richtlinienvorschlags über das Recht auf Belehrung in Strafverfahren (Ratsdok. 12564/10) zurück, und in welchen EUMitgliedstaaten wird der Richtlinienvorschlag die rechtlichen Standards verbessern?
Ich rufe somit die Frage 10 des Abgeordneten Andrej Hunko auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung diskriminierender und feindseliger Einstellungen gegenüber Roma und Sinti in der Europäischen Union, und was hat die Bundesregierung unternommen, um dem Antiziganismus in Deutschland zu begegnen?
Wie bewertet die Bundesregierung insgesamt die, von der afghanischen Friedensjirga formulierten, Bedingungen zur Ermöglichung von Friedensverhandlungen, und wie beurteilt sie die Chancen, dass diese Bedingungen erfüllt werden, so dass Friedensverhandlungen in Afghanistan begonnen werden können?
Wer hat für die Bundesregierung im Rat der Europäischen Union an Beschlüssen über die so genannte EU-Terrorliste in welcher Funktion mitgewirkt (bitte einzeln nach Sitzungsdatum und Vertreter der Bundesregierung aufschlüsseln)?
Auf Erkenntnisse welcher Quellen hat sich die Bundesregierung bei den jeweiligen Abstimmungen im Rat der Europäischen Union über die so genannten EU-Terrorlisten gestützt, und welche nicht polizeilichen oder geheimdienstlichen Quellen waren dabei für sie ggf. von Bedeutung?
Wie beurteilt die Bundesregierung das Verfahren zur Erstellung und Aktualisierung der so genannten EU-Terrorliste aus rechtsstaatlicher und demokratietheoretischer Perspektive auch vor dem Hintergrund, dass bereits Indizien aus Ermittlungsverfahren für eine Listung ausreichen können, und wie begründet sie ihre Zustimmung zu den Beschlüssen über die Listung mit Blick auf die unmittelbaren Rechtsfolgen, die schwere Eingriffe in persönliche Freiheitsrechte bewirken, die Dick Marty als Berichterstatter für die Parlamentarische Versammlung des Europarates als „zivile Todesstrafe“ beschrieb?
Welche Verpflichtungen in Bezug auf den Icesave-Streit ergeben sich für Island nach Meinung der Bundesregierung aus dem Acquis communautaire der EU, und welche Bedeutung sollte diesen Verpflichtungen gegebenenfalls in die Beitrittsverhandlungen mit Island zukommen?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/2059, Fragen 72 und 73):
Wie ist der Stand der Verhandlungen über die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Island, und wie hat sich die Bundesregierung in den Verhandlungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen unabhängig vom Icesave-Streit eingesetzt?
Inwiefern soll im Falle der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Icesave-Streit weiterhin eine Rolle spielen?
Gibt es in der Bundesregierung Überlegungen in der Richtung, afghanische Polizisten weniger oft als „Kanonenfutter“ einzusetzen, um die Desertationsrate der afghanischen Polizei zu verringern, wie es in den von „The Independent“ veröffentlichten britischen Regierungsunterlagen vorgeschlagen wird, und teilt die Bundesregierung die dort dargelegte Auffassung, dass die afghanische Polizei von „Korruption, Desertion und Drogenmissbrauch“ gekennzeichnet ist (vgl. www.independent.co.uk)?