Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Frage 55):
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Grundlage des seit 1995 geltenden Zollabkommens, nach dem für Produkte aus den besetzten Gebieten Israels die Zollfreiheit nicht gilt, und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Herkunftsangaben effektiv kontrolliert werden können?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Frage 70):
Welche Vorschläge für die im Stockholmer Programm angeregte „Errichtung regionaler und/oder spezialisierter Büros“ der FRONTEX-Agentur zur Bekämpfung sogenannter illegaler Einwandernder gibt es bereits, und welche regionalen und/oder spezialisierten Büros hält die Bundesregierung für geeignet, um FRONTEX gemäß dem Stockholmer Programm weiter auszubauen?
Ich rufe die Frage 12 des Kollegen Andrej Hunko auf:
Seit wann liegt der Bundesregierung der Entwurf der „Europäischen Strategie für die innere Sicherheit“ vor, und wann wird dieser dem Bundestag zugeleitet?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Christian Schmidt auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/633, Frage 77):
Wie viele Luftangriffe wurden im Rahmen des Bundeswehreinsatzes in Afghanistan durch die Bundeswehr angefordert (www.zeit.de), und durch welche Führungsebene der Bundeswehr wurde die Entscheidung zu den Angriffsbefehlen jeweils getroffen?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Wolf Ruthart-Born auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/493, Frage 76):
Welche Position nimmt die Bundesregierung in der Frage ein, ob die Beitrittsperspektive Islands mit dem Ausgang des irischen Referendums über das sogenannte Icesave-Gesetz verknüpft werden sollte, und wie bewertet sie die Einflussnahmen auf das Referendum durch die Forderung nach einer solchen Verknüpfung?
Ich rufe damit die Frage 17 des Kollegen Andrej Hunko auf:
Warum ist die Bundesregierung der Auffassung, dass für die von der Bundeskanzlerin zugesicherte „lückenlose Aufklärung“ des tragischen Luftangriffs zur Vernichtung sogenannter Aufständischer in der Nacht vom 3. zum 4. September 2009 in Kunduz weitere Ermittlungen durch das Kommando Führung Operationen von Spezialkräften notwendig sind, und, wenn nein, warum nicht?
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus der Entschließung des Europäischen Parlaments vom 26. November 2009 zu Nicaragua (P7_TA(2009)0103), insbesondere im Hinblick auf Punkt 6 und die vorhergehende Debatte zu Nicaragua, in der drei Fraktionen im Europäischen Parlament nach der Wortmeldung von Gesine Meissner (ALDE) beschlossen der Abstimmung fernzubleiben?
Plant die Bundesregierung eine Vorlage für ein Gesetz zum SWIFT-Abkommen einzubringen, um – entsprechend der von der Bundesregierung bei der Unterzeichnung des Abkommens abgegebenen Erklärung nach Artikel 24 Absatz 5 des EU-Vertrages (Ratifizierungsvorbehalt) – die verfassungsrechtlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland einzuhalten, damit das Abkommen für Deutschland in Kraft treten kann (bitte begründen und Zeitplan angeben)?