Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in Deutschland
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10.02.2010 – Kleine Anfrage – Drucksache Nr. 17/569
Die Dienstleistungsrichtlinie musste von den Mitgliedstaaten bis zum 28.12.2009 in nationales Recht umgesetzt werden. Gefragt wird nun nach der Art der Umsetzung, die - insbesondere mit Blick auf das Normenscreening und die Einrichtung des Einheitlichen Ansprechpartners - einen großen Einfluss darauf hat, welche Auswirkungen die Richtlinie auf die Beschäftigten und die Arbeitsbedingungen in Deutschland hat.
Zu dieser Anfrage liegt eine Antwort der Bundesregierung als Drucksache Nr. 17/728 vor.
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