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Left Party of Germany

Verdächtige, Beschuldigte und Kontakt- und Begleitpersonen können in der Datei "PM-links Z" landen

Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zum Zweck und Umfang der Datei "Politisch motivierte Kriminalität links - Zentralstelle"

Welche Ausführungen kann die Bundesregierung zum Zweck der Errichtung der Datei „PMK-links Z“ machen, in die nach ihren Angaben (Bundestagsdrucksache 17/7018) Aktivisten überführt wurden, die zuvor in der Datei „International agierende gewaltbereite Störer“ (IgaST) gespeichert waren (bitte hierfür die Errichtungsanordnung von „PMK-links Z“ übermitteln), und wird innerhalb der „PMKlinks Z“ weiter nach dem Prinzip verfahren, nicht nur verurteilte Personen zu speichern, sondern auch deren Kontaktpersonen zu sammeln, wenn diese anlässlich von Gipfelprotesten an deutschen Binnengrenzen mit bereits in IgaSt erfassten Personen angetroffen werden oder lediglich in eine Personenkontrolle am Rande von Protesten mit internationaler Dimension geraten?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 17. Oktober 2011

Die Datei „Politisch motivierte Kriminalität links – Zentralstelle (PMK-links Z)“ dient dem Bundeskriminalamt zur Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Bekämpfung der politisch motivierten Kriminalität (§ 2 Absatz 1 bis 3 des Bundeskriminalamtgesetzes – BKAG). Sie ermöglicht vor allem das Erkennen von relevanten Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Objekten und Sachen sowie das Erkennen von Verflechtungen bzw. Zusammenhängen zwischen Personen, Personengruppierungen, Institutionen, Objekten und Sachen.

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Zusammenarbeit mit der Türkei im Bereich Justiz und Inneres

Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zum Inhalt des von der EU-Kommission angekündigten Aktionsplans zur Zusammenarbeit mit der Türkei und dessen Beitrag zur Beendigung der Repressin gegen Oppositionelle

Welchen Inhalt hat nach Kenntnis der Bundesregierung der von der EU-Kommission für das vierte Quartal 2011 angekündigte Aktionsplan zur Zusammenarbeit mit der Türkei im Bereich Justiz und Inneres, und inwiefern kann nach Meinung der Bundesregierung dieser Plan dazu beitragen, die Repressionswelle gegen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, zivilgesellschaftliche Organisationen und oppositionelle Parteien, aufgrund derer sich derzeit „mehr als 3 000 kurdische Bürgermeister und Ortsfunktionäre, Mitarbeiter von Zivilorganisationen und Journalisten“ wegen des Vorwurfs der Unterstützung einer Terrororganisation im Gefängnis befinden (DIE WELT vom 5. Oktober 2011), zu beenden sowie zu einer friedlichen und demokratischen Lösung des türkisch-kurdischen Konflikts zu gelangen?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper vom 12. Oktober 2011

Die EU-Kommission hat angekündigt, dass sie einen entsprechenden Aktionsplan zur Zusammenarbeit mit der Türkei im Bereich Justiz und Inneres erst zu einem späteren Zeitpunkt vorlegen wird. Zum Inhalt des zukünftigen Aktionsplans liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.

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Verdeckte Ermittler in der Europäischen Ermittlungsanordnung in Strafsachen (EEA)

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur Exklusion von Verdeckten Ermittlern aus der Europäischen Ermittlungsanordnung in Strafsachen

Welche konkreten Erfahrungen des Bundeskriminalamts und von Landeskriminalämtern bzw. deren Innenministerien bewogen die Bundesregierung zusammen mit Großbritannien in der Ratsarbeitsgruppe zur Zusammenarbeit in Strafsachen hinsichtlich der Debatte um eine einheitliche Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) zu fordern, die zunehmenden grenzüberschreitenden Operationen verdeckter Ermittler unbedingt aus der abzuschließenden Vereinbarung für die einheitliche justizielle Zusammenarbeit im Bereich grenzüberschreitender Ermittlungen herauszunehmen, und wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Spitzelausleihe dennoch EU-weit einheitlichen Kriterien folgt, insbesondere bezüglich von Rechtsbehelfen der 27 Mitgliedstaaten, als auch einer transparenten, an Bürgerrechten orientierten Praxis, straf- und zivilrechtliche Verstöße wie jene des britischen Polizisten Mark Kennedy aufzuklären und zu ahnden, anstatt diese lediglich mit den „zuständigen Stellen“ zu „erörtern“ (Bundestagsdrucksache 17/5736)?

Antwort des Staatssekretärs Klaus-Dieter Fritsche vom 5. Oktober 2011:

Nach dem Vorschlag für eine „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Ermittlungsanordnung in
Strafsachen“ (EU-Ratsdokument 9288/10) muss eine solche Europäische Ermittlungsanordnung (EEA) einer Justizbehörde eines Mitgliedstaates
in einem anderen Mitgliedstaat grundsätzlich anerkannt und innerhalb einer bestimmten Frist vollstreckt werden (Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung). Die Verhandlungen hierüber in Brüssel sind aber noch nicht abgeschlossen.

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Menschenrechtsverletzungen bleiben ohne Konsequenz

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zu den Konsequenzen aus Menschenrechtsverletzungen in Griechenland

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch, HRW, vom 21. September 2011, wonach die EU-Grenzschutzagentur FRONTEX in Griechenland „Migranten wissentlich Bedingungen aussetzt, die eindeutig gegen internationale Menschenrechtsstandards verstoßen“, und kann die Bundesregierung ausschließen, dass deutsche Beamte, die im Rahmen von FRONTEX in Griechenland eingesetzt werden, aufgegriffene Migrantinnen und Migranten mittelbar oder unmittelbar in griechische Auffanglager übergeben, in denen die von HRW aufgezeigten menschenverachtenden Zustände anzutreffen sind?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 45):

Die Bundesregierung hat den Bericht am 22. September 2011 in einem konstruktiven Gespräch mit Vertretern der Organisation Human Rights Waten intensiv erörtert. Die Kerninhalte des Berichts sind deckungsgleich mit eigenen Erkenntnissen und werden insofern nicht infrage gestellt. Herauszustellen ist aber, dass der Bericht nicht die grenzpolizeilichen Maßnahmen der Bundespolizisten unter Koordination von FRONTEX kritisiert; bei der Wahrnehmung grenzpolizeilicher Maßnahmen zum Schutz der EU-Außengrenze werden die Menschenrechte laut Bericht respektiert und beachtet.

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Nutzung von lybischen Satellitenbildern

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur Versorgung von Behörden und Ministerien mit Satellitenbildern aus Lybien

Welche Behörden und Ministerien der NATO-Mitgliedstaaten – insbesondere Italiens, der USA, Frankreichs und Deutschlands – sowie Institutionen der Europäischen Union wurden von EU-Kapazitäten zur Satellitenaufklärung – etwa der Programme G-MOSAIC und SAFER des Global Monitoring for Environment and Security und des European Union Satellite Centre – ab dem 15. Februar 2011 mit Satellitenbildern unter anderem aus den libyschen Städten Bengasi und Tripolis versorgt, und welchen Beitrag zur Aufbereitung und Nutzung der jeweiligen Bilder leisteten das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Neustrelitz sowie dessen Zentrum für Satellitengestützte Kriseninformation?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/7083, Frage 44):

Zu den Nutzern der vom EU-Satellitenzentrum, EUSC, erstellten Produkte gehören der Europäische Auswärtige Dienst, EAD, die EU-Kommission und die EU-Mitgliedstaaten. Im Rahmen der vorgesehenen Krisenbeobachtung wurde dieser Empfängerkreis auch nach dem 15. Februar 2011 unter anderem zur Lage in Libyen mit Informationen beliefert. In Deutschland ist das Auswärtige Amt der nationale Ansprechpartner für das EUSC. Weiter ist es auch internationalen Organisationen – wie den Vereinten Nationen, der OSZE oder der NATO – möglich, Produkte anzufordern, wenn dies im Interesse der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik, GSVP, liegt.

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Voraussichtliche Kosten des nun unmittelbar bevorstehenden Papstbesuchs

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zu den Kosten des Papstbesuchs

Mit welchen Kosten – aufgeführt nach den einzelnen Kostenstellen – rechnet die Bundesregierung für den unmittelbar bevorstehenden Papstbesuch, dessen Verlauf nun weitgehend feststehen müsste (vergleiche Bundestagsdrucksache 17/6827), und wer wird diese Kosten tragen?

Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/6994, Frage 81):

Der Besuch des Papstes gliedert sich in einen offiziellen Besuchsteil – überwiegend in Berlin – und einen pastoralen Teil.

Nur für die offiziellen Besuchsteile trägt der Bund die protokollarische Verantwortung und die damit verbundenen Kosten. Die pastoralen Teile des Besuchs liegen – auch auf der Kostenseite – in der Verantwortung der katholischen Kirche.

Wie bei anderen vergleichbaren Besuchen von Staatsoberhäuptern gewährleistet der Bund als Gastgeber jedoch während des gesamten Aufenthaltes – offizielle und pastorale Teile – in Deutschland die Sicherheit und das Wohlergehen des Gastes. Hierunter fallen insbesondere die Kosten des sicheren Transportes im Inland. Die Sicherheit der Veranstaltungsteilnehmer wird durch die Bundespolizei und die Polizeien der Länder in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich gewährleistet.

Die Kosten gliedern sich im Einzelnen wie folgt:

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Das U.S. Department of Homeland Security am Frankfurter Flughafen

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur Zusammenarbeit des U.S. Departments of Homeland Security mit der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX

Welche Erläuterungen kann die Bundesregierung zur Beteiligung des US-Department of Homeland Security (wie von Wikileaks im Cable „Frontex: EU Border Control Cooperation at Frankfurt Airport“ vom 13. März 2007 veröffentlicht) an der Operation „Amazon II“ machen, gemäß dem ein „DHS Frankfurt“ einen Tag lang die Operation zur Migrationsabwehr „Amazon II“ beobachtete („spent a day at the Frankfurt airport observing FRONTEX operations“), innerhalb derer 29 Angehörige von Polizeibehörden aus sieben EU-Mitgliedstaaten unter deutscher Leitung der damals noch jungen EU-Grenzschutzagentur Frontex für mehr als zwei Wochen Tausende Identitätskontrollen am Frankfurter Flughafen vornahmen, bei der 15 Menschen „ins Netz gingen“, und welche anderen Polizeimaßnahmen bzw -behörden wurden seitdem vom „DHS Frankfurt“ derart „beobachtet“?

Die von der europäischen Grenzschutzagentur FRONTEX koordinierte Joint Operation AMAZON II fand im Zeitraum vom 19. Februar 2007 bis zum 9. März 2007 statt. Im Rahmen der Maßnahme wurden insgesamt 29 Gastbeamte aus sieben Mitgliedstaaten zur Unterstützung an acht europäischen Flughäfen eingesetzt. Das damalige Bundespolizeiamt Flughafen Frankfurt/ Main wurde von sieben Gastbeamten aus Spanien (3), den Niederlanden (1), Portugal (1), Italien (1) und Frankreich (1) unterstützt.

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Bundesregierung hat keine Kenntnisse über den Einsatz ausländischer Polizisten in Dortmund

Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich des Einsatzes ausländischer Polizeibeamter im Rahmen des Widerstandes gegen eine Nazi-Demonstration

Welche Polizeien bzw. Behörden oder sonstige Institutionen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. anderer Länder haben im Rahmen des Widerstandes gegen die Nazi-Demonstration am 3. September 2011 in Dortmund am polizeilichen Einsatzgeschehen der Bundespolizei oder, nach Kenntnis der Bundesregierung, der Länderpolizeien teilgenommen, und auf welcher rechtlichen bzw. vertraglichen Grundlage (darunter Vertrag von Prüm, bilaterale Verträge, Osteuropa-Stabilitätspakt, EU-Forschungs- oder Austauschprojekte) basierte ihre Anwesenheit?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 16. September 2011

An den Einsatzmaßnahmen der Bundespolizei anlässlich der versammlungsrechtlichen Veranstaltungen am 3. September 2011 in Dortmund haben keine Polizeien bzw. Behörden oder sonstige Institutionen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union bzw. anderer Länder teilgenommen. Über die Teilnahme entsprechender Organisationen aus dem Ausland am Einsatzgeschehen der Länder liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.

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Beschuss von Flüchtlingsbooten durch Frontex?

Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zu Erkenntnissen über den Tod eines Flüchtlings nach Frontex-Einsatz

Welche Erkenntnisse kann die Bundesregierung zum Tod eines Flüchtlings im Rahmen der Frontex-Mission „Poseidon 2011 Joint Operation“ mitteilen, der nach Berichten türkischer Zeitungen und Agenturen (z. B. Milliyet, Onlineausgabe, 25. August 2011, 14:58 Uhr) am 24. August 2011 innerhalb einer Gruppe von Migranten versuchte, mit Schlauchbooten den Meriç-Fluss im Evros-Gebiet zwischen der Türkei und Griechenland zu überqueren, als laut den Meldungen von griechischer Seite das Feuer auf die Boote eröffnet wurde, möglicherweise um diese unbrauchbar zu machen, und welche Initiative wird die Bundesregierung ergreifen, entsprechende Untersuchungen voranzutreiben um die Verantwortlichen ausfindig zu machen und zur Rechenschaft zu ziehen?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 8. September 2011

Der in mehreren türkischen Medien veröffentlichte Sachverhalt zu einem möglichen Schusswaffengebrauch von Grenzschutzbeamten im Rahmen der FRONTEX-Operation „Poseidon Land“ gegen Migranten an der griechisch-türkischen Landgrenze ist der Bundesregierung auch nach Verbindungsaufnahme mit Angehörigen der Bundespolizei vor Ort sowie mit den national zuständigen Behörden nicht bekannt.

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Einschränkung und Protokollierung von Zugriffen auf die Website des BKA

Schriftliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung zur Protokollierung oder Unterbindung von Zugriffen auf die Website des Bundeskriminalamtes

Welches Ansinnen verfolgt das Bundeskriminalamt mit der Protokollierung oder Unterbindung von Zugriffen auf seine Webseite, sofern sie über bestimmte IP-Adressen oder Anonymisierungsdienste erfolgen, und von wem werden derart inkriminierte IP-Adressen oder Server bestimmt (bitte eine tagesaktuelle Sperrliste beilegen)?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Dr. Ole Schröder vom 7. September 2011

Die Internetseite des Bundeskriminalamts (BKA) wird extern durch den Provider „Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik“ (ZIVIT) der Bundesfinanzverwaltung gehostet.

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