Ich rufe die Frage 12 des Kollegen Andrej Hunko auf:
Seit wann liegt der Bundesregierung der Entwurf der „Europäischen Strategie für die innere Sicherheit“ vor, und wann wird dieser dem Bundestag zugeleitet?
Antwort des Parl. Staatssekretärs Dr. Christoph Bergner auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Frage 70):
Welche Vorschläge für die im Stockholmer Programm angeregte „Errichtung regionaler und/oder spezialisierter Büros“ der FRONTEX-Agentur zur Bekämpfung sogenannter illegaler Einwandernder gibt es bereits, und welche regionalen und/oder spezialisierten Büros hält die Bundesregierung für geeignet, um FRONTEX gemäß dem Stockholmer Programm weiter auszubauen?
Antwort des Staatsministers Dr. Werner Hoyer auf die Frage des Abgeordneten Andrej Konstantin Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/839, Frage 55):
Welche Schlussfolgerung zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs auf Grundlage des seit 1995 geltenden Zollabkommens, nach dem für Produkte aus den besetzten Gebieten Israels die Zollfreiheit nicht gilt, und wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass Herkunftsangaben effektiv kontrolliert werden können?
Antwort der Staatsministerin Cornelia Pieper auf die Fragen des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE) (Drucksache 17/2059, Fragen 72 und 73):
Wie ist der Stand der Verhandlungen über die Aufnahme von EU-Beitrittsverhandlungen mit Island, und wie hat sich die Bundesregierung in den Verhandlungen für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen unabhängig vom Icesave-Streit eingesetzt?
Inwiefern soll im Falle der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen der Icesave-Streit weiterhin eine Rolle spielen?
Ich rufe somit die Frage 10 des Abgeordneten Andrej Hunko auf:
Wie beurteilt die Bundesregierung die Entwicklung diskriminierender und feindseliger Einstellungen gegenüber Roma und Sinti in der Europäischen Union, und was hat die Bundesregierung unternommen, um dem Antiziganismus in Deutschland zu begegnen?
Wir kommen damit zur Frage 9 des Kollegen Andrej Hunko:
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass die neu gefassten Begleitgesetze zum Vertrag von Lissabon lediglich das verfassungsrechtlich geforderte Minimum der Beteiligung des Deutschen Bundestages an Angelegenheiten der Europäischen Union umsetzen?