Category: Pressemitteilungen

"Ich halte die Gesichtserkennung in polizeilichen Datenbanken für einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Betroffenen. Es ist heute völlig unklar, auf welche Weise die Technik zukünftig genutzt wird. Wie schon die Suchfunktion für Fingerabdrücke wird die Gesichtserkennung (in Eurodac) zuerst an Asylsuchenden ausprobiert, vermutlich weil diese keine Lobby für die Einhaltung von Datenschutzstandards haben", erklärt der europapolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

Das Bundeskriminalamt will die Gesichtserkennung mit neuen Technologien verbessern. Hierzu soll auch Künstliche Intelligenz (Deep Convolutional Neural Networks) eingesetzt werden. Außerdem hat das BKA das Projekt „Ertüchtigung des Gesichtserkennungssystem im BKA (EGES)“ gestartet, um die seit 2008 genutzte Suche nach Gesichtern in der INPOL-Datenbank zu verbessern.

Andrej Hunko weiter:

"Schon jetzt steigt die Nutzung des Gesichtserkennungssystems (GES) beim BKA jährlich an. Dass dieses retrograde Verfahren nun in einem Forschungsprogramm mit dem Fraunhofer-Institut verbessert werden soll, verweist auf die zukünftige Bedeutung der Fahndungsmaßnahme.

Ich befürchte, dass die Einführung der Gesichtserkennung auch für die Echtzeit-Überwachung bevorsteht. Die Versuche beim Pilotprojekt am 'Sicherheitsbahnhof Südkreuz' zeigen eine hohe Fehlerquote der Software, woran die Einführung im Regelbetrieb scheitern könnte. Ich vermute deshalb, dass die jetzt bekanntgewordenen Anstrengungen des BKA der Überwachung im öffentlichen Raum dienen sollen."

Download der ANtwort auf die Kleine Anfrage "Gesichtserkennung in polizeilich genutzten EU-Datenbanken": https://andrej-hunko.de/start/download/dokumente/1248-gesichtserkennung-in-polizeilich-genutzten-eu-datenbanken