Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

„Die Datenschutz-Grundverordnung ist ein wichtiges EU-Instrument und soll sensible Daten im Internet schützen. Daraus ergeben sich Einschränkungen, die auch Polizeien und Geheimdienste hinnehmen müssen“, erklärt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.

Internetadressen, die über Domain-Registrare eingerichtet werden, sind in der sogenannten WHOIS-Datei hinterlegt. Bis zum Inkrafttreten der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) waren dort auch Personendaten der Inhaber/innen von Webseiten öffentlich einsehbar. Die WHOIS-Datei wird von der US-amerikanischen Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) verwaltet. Ein von der ICANN vor dem Landgericht Bonn und dem Oberlandesgericht Köln angestrengtes Verfahren hat festgestellt, dass die WHOIS-Datenbank in ihrer ursprünglichen Form gegen die DSGVO verstößt. Europäische Polizeibehörden und Geheimdienste wollen trotzdem weiter auf diese Daten zugreifen. In der Diskussion ist, dass die Personendaten der WHOIS-Datei zukünftig von Interpol und/ oder Europol verwaltet werden.

Andrej Hunko weiter:

„Ich glaube dem Wehklagen nicht, dass mit einer abgespeckten WHOIS-Datei wichtige Ermittlungsansätze wegfallen. Wie das Bundesinnenministerium bestätigt, können einzelne Domain-Registrare weiterhin angefragt werden, lediglich die Suchmaske für öffentlich zugängliche Personendaten fällt weg. 

Ich kritisiere aber auch die Auskunftspraxis der Bundesregierung, denn eine wichtige Maßnahme wird uns Abgeordneten komplett verschwiegen: Die Polizeiorganisation Interpol hat auf Initiative von Behörden aus den USA und Großbritannien längst einen Ersatz geschaffen. Dabei handelt es sich vermutlich um die Möglichkeit, eine einzelne Anforderung gleichzeitig an alle bekannten Registrare zu versenden. Diese Anwendung steht allen 194 Mitgliedstaaten zur Verfügung und wird zunächst von Behörden aus zehn Ländern getestet. Das Bundesinnenministerium muss offenlegen, ob sich auch das Bundeskriminalamt an dem Pilotprojekt beteiligt.

Die Interpol-Anwendung ist aus meiner Sicht datenschutzrechtlich äußerst bedenklich. Ich fordere die EU-Kommission auf zu prüfen, ob damit die Datenschutz-Grundverordnung de facto umgangen wird. Bis dahin dürfen deutsche Behörden nicht darauf zugreifen.“

Download der Antwort auf die Kleine Anfrage „Nutzung des EU-US-Abkommens zum ‚Aufspüren der Finanzierung des Terrorismus‘“: https://www.andrej-hunko.de/start/download/dokumente/1388-nutzung-des-eu-us-abkommens-zum-aufspueren-der-finanzierung-des-terrorismus 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko