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"Der unkontrollierbare Einsatz des US-Department of Homeland Security an Flug- und Seehäfen innerhalb der EU muss umgehend beendet werden", kritisiert der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko nach der Antwort der Bundesregierung auf seine Kleine Anfrage zur Tätigkeit von US-Behörden in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (BT-Drucksache 17/6654).

Hunko weiter:

"Nach eigenen Angaben beschäftigt das US-Department of Homeland Security (DHS) 394 MitarbeiterInnen, die mit Behörden der EU und ihren Mitgliedsstaaten zusammenarbeiten. Allein 75 von ihnen sind laut Bundesregierung in Deutschland tätig, darunter größtenteils in den Bereichen Grenzschutz, Zoll und Transport.

Die DHS-Bediensteten sprechen auch an deutschen Flughäfen munter sogenannte 'No Flight-Empfehlungen' aus, die von den Fluggesellschaften in der Regel umgesetzt werden müssen. Allein in den ersten fünf Monaten dieses Jahres wurde 1.323 Personen die Freizügigkeit durch US-Behörden versagt.

Das DHS muss offenlegen, nach welchen Kriterien Reisenden die Freizügigkeit untersagt wird. Doch Grund- und Freiheitsrechte werden innerhalb der transatlantischen Polizeizusammenarbeit klein geschrieben. Bislang gibt es kein wie geplant erneuertes Abkommen zwischen der EU und den USA zur Weitergabe von Passagierdaten (PNR). In den laufenden Verhandlungen umstritten sind neben der langen Daten-Speicherdauer vor allem der fehlende Rechtsschutz für jene, die von Sanktionen betroffen sind sowie für Reisende, deren Daten gespeichert werden.

Gleichzeitig markieren die stockenden Verhandlungen um ein grundlegendes Datenschutz-Abkommen zwischen der EU und den USA, dass die transatlantische Sicherheitszusammenarbeit eine Einbahnstraße darstellt: Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben nicht einmal Informationen über den Inhalt dieser Verhandlungen vor.

Das DHS unterzieht Reisende einer "data analysis" und gleicht ihre Daten hierfür mit US-Datenbanken ab. Die Bundesregierung weist selbst darauf hin, dass ein Profiling nach ethnischen oder religiösen Kriterien gegen bisherige Abkommen verstoßen würde. Die Versagung der Freizügigkeit aufgrund vorurteilsbelasteter Kriterien stellt einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Grundrechte dar.

Die Bundesregierung bagatellisiert diese Praxis als 'Beratungsdienste'. Eine strafrechtliche Verfolgung dürfte indes schwierig werden: Die meisten der DHS-Beschäftigten genießen Diplomatenstatus und bleiben somit von parlamentarischen Gremien unkontrolliert und vor der deutschen Justiz geschützt.

Die nebulösen Vorabkontrollen von Reisenden sind nur ein Teil der umfangreichen Kooperationen zwischen der EU bzw. Deutschland und den USA: Das Innenministerium wie auch der Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt pflegen eine rege Zusammenarbeit mit US-Stellen nicht nur in verschiedenen Arbeitsgruppen − gemeinsame technologische Forschungsprojekte sind bereits in der 'Umsetzungsphase'".

Drucksache 17/6654