Erklärung des Abstimmungsverhaltens bezüglich des Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes, welches einen Ausstieg aus der Atomkraft erst für das Jahr 2022 vorsieht:

Schriftliche Erklärung gemäß §31 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Abstimmung TOP 4.a) 13. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes

Ich stimme aus folgenden Gründen gegen dieses Gesetzentwurf der Bundesregierung.

  1. Die Verschiebung des Atomausstieges auf das Jahr 2022 ist wissenschaftlich nicht begründbar. Ein Atomausstieg wäre erheblich früher möglich, wie zahlreiche Gutachten bestätigen. Es geht hierbei offensichtlich darum, den Ausstieg für die vier großen Energiekonzerne rentabel zu machen.
  2. Die Bundesregierung verzichtet darauf, das Verbot der industriellen und militärischen Nutzung der Atomenergie ins Grundgesetz aufzunehmen und damit eine künftige Wiederaufnahme der Atomenergie zumindest erheblich zu erschweren. Damit könnte - ähnlich wie beim SPD-Grüne-Atomgesetz aus dem Jahre 2001 - der Ausstieg aus dem Ausstieg mit einfacher Mehrheit im Bundestag beschlossen werden.
  3. Die Bundesregierung verzichtet auch darauf, internationale Initiativen zu starten, die auf einen weltweiten Ausstieg aus der Atomenergie zielen. Insbesondere verzichtet sie auf die Auflösung und den Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag hinzuarbeiten, der die milliardenschwere Förderung der Atomenergie über die EU festschreibt. Atomare Strahlung macht aber nicht an nationalen Grenzen halt.

All das ist aus meiner Sicht nicht verantwortbar, deshalb stimme ich gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Andrej Hunko, DIE LINKE., 30.06.2011

Das Abstimmungsverhalten der Fraktionen im Bundestag wie folgt. Bemerkenswert ist, dass die Grünen als einzige Fraktion ohne eine einzige Nein-Stimme abgestimmt haben.


CDU/CSU Die Grünen LINKE SPD FDP
Ja 224 61 0 139 89
Nein 5 0 70 2 2
Enthaltung 2 6 0 0 0
Ungültig 0 0 0 0 0
Nicht abgegeben 6 1 6 5 2