NoPNR-Logo-160x147Diskussionsbeitrag für die Kampagnenwebseite NoPNR!

Über die nachholende Legalisierung des Datentauschs von Passagierdaten (PNR) zwischen EU-Mitgliedsstaaten und den USA, Kanada oder Australien liest man ja regelmäßig auf der Kampagnenwebseite von NoPNR!. EU-Abgeordnete mehrerer Fraktionen haben hierzu bereits wichtige Arbeit geleistet und formulieren heftige Kritik an den geplanten Abkommen, die indes längst „provisorisch“ angewandt werden.

Eines jedoch gerät meines Erachtens viel zu sehr aus dem Blick: Dass das US-Department of Homeland Security (DHS) Hunderte MitarbeiterInnen beschäftigt, die an Flug- und Seehäfen innerhalb der EU operieren. Diese Praxis wurde im Sommer offenkundig, nachdem Mark Koumans, der „Deputy Assistant Secretary for International Affairs“, vor dem Weißen Haus einen Bericht über „Security Issues in Europe and Eurasia“ vorlegte.

394 Bedienstete verschiedener Dienststellen des DHS sind demnach innerhalb der EU eingesetzt, darunter die Customs and Border Protection (CBP), das Immigration and Customs Enforcement (ICE), die Transportation Security Administration (TSA), den Secret Service (USSS), die Coast Guard (USCG), den Citizenship and Immigration Service (USCIS), das Office of Policy, die Federal Emergency Management Agency (FEMA), das Federal Law Enforcement Training Center (FLETC) und das National Protection and Programs Directorate (NPPD). Ihre Tätigkeiten werden von Koumans beschrieben als „Sicherung und Handhabung unserer Grenzen, Verstärken und Verwalten unserer Einwanderungsgesetze, Schutz und Sicherung des Cyberspace, und Gewährleistung von Widerstandsfähigkeit gegen Katastrophen aller Art“. Also eine ganze Palette von Tätigkeiten, für die das DHS auch für den Transportsektor mit Flug- und Schiffslinien an sieben Flug- und 23 Seehäfen innerhalb der EU zusammenarbeitet. Dort betreiben die DHS-Mitarbeiter die Vorab-Überprüfung von Reisenden, was als Identifikation von „high-risk travelers“ bagatellisiert wird. Allein in den ersten vier Monaten wurden 2011 laut Koumans 1 323 Reisende vom Flug bzw. der Schiffsreise ausgeschlossen. Die Reiseverbote dürfen bekanntermaßen nicht vom DHS selbst ausgesprochen werden, da die Behörde nicht über Hoheitsrechte in den Mitgliedsstaaten verfügen. Stattdessen wird die Aufhebung der Freizügigkeit als „No-board-Empfehlung” bezeichnet. In der Praxis kommt dies jedoch einem Diktat gleich, dem kein Verkehrsunternehmen widersprechen kann: Entweder wird riskiert, dass inkriminierte Personen wieder zurück befördert werden müssen, oder sogar keine Erlaubnis zur Nutzung des US-Luftraums bzw. zum Ansteuern von Häfen erteilt wird.

Um diese Praxis zumindest für Deutschland konkreter zu analysieren, habe ich die Bundesregierung mit einer Kleinen Anfrage zur diesbezüglichen Tätigkeit von US-Behörden in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union befragt. Laut ihrer Antwort sind allein 75 der insgesamt 394 MitarbeiterInnen des Department of Homeland Security in Deutschland tätig, darunter größtenteils in den Bereichen Grenzschutz, Zoll und Transport. Wenig Konkretes war darüber zu erfahren, an /welchen/ Flug- und Seehäfen DHS-Bedienstete tätig sind; unter anderem jedenfalls in Frankfurt, Hamburg und Bremerhaven.

Wie erwartet hat die Bundesregierung hiermit kein Problem, im Gegenteil: Die „transatlantische Partnerschaft“ sei neben der europäischen Integration „wichtigster Pfeiler der deutschen Außenpolitik“. Als rechtliche Basis der Zusammenarbeit gilt das Luftverkehrsabkommen vom 30. April 2007 zwischen der EU und den USA; die Arbeit des DHS wird als „Konkretisierung der darin vorgesehenen Sicherheitskooperation“ ausgelegt.

Hochgerechnet dürften 2011 rund 4.000 Menschen von den Maßnahmen betroffen sein, die laut Bundesregierung einer „Gewährleistung der Luftsicherheit bei Flügen in die USA“ und der „Abwehr von Gefahren für den Luftverkehr durch den internationalen Terrorismus“ dienen sollen. Es ist offensichtlich, dass diese Reiseverbote vorsorglich verhängt werden; also dann, wenn die Reisenden zuvor in anderen Datenhalden als „Risiko“ auftauchten. Auf welche Art und Weise die Betroffenen von den Verkehrsunternehmen herausgefiltert werden, ist der Bundesregierung egal: Nach Selbstauskunft sei ihr „nicht bekannt, mit welchen US-Datenbanken Passagierdaten abgeglichen werden“, eine Wissenslücke hat sie ebenso bezüglich der Frage, welche weiteren, etwa außerhalb der EU befindlichen Reservierungssysteme, in die „Analyse“ integriert werden.

Dass bei der vorsorglichen, „proaktiven“ Versagung von Flug- oder Schiffsreisen auch Kriterien wie „ethnische Zugehörigkeit“ oder „Religionszugehörigkeit“ berücksichtigt werden, liegt auf der Hand. Damit würde eine vorurteilsbelastete Auswahl vorgenommen, um die Freizügigkeit zu versagen. Auch hier gibt sich die Bundesregierung ahnungslos und erklärt, ihr lägen „keine Anhaltspunkte dafür vor, dass ein solches Profiling vorgenommen wird“. Wie sollte sie auch dazu Auskunft geben? Denn gleichfalls wird jede Verantwortung abgestritten und erklärt, die „No-board-Empfehlungen“ würden das Rechtsverhältnis zwischen den Fluglinien und US-Behörden betreffen. Daher seien der Bundesregierung hierzu „keine konkreten Einzelheiten bekannt“.

Folglich wurde auch die Frage unbeantwortet gelassen, wie vielen „No-board-Empfehlungen” an deutschen Flug- und Seehäfen nach Kenntnis der Bundesregierung /nicht/ entsprochen wurde. Allerdings kann hier getrost der Faktor Null angenommen werden, da den Verkehrsunternehmen letztlich keine eigene Entscheidung über die vermeintlichen „Empfehlungen“ bleibt. Eine straf- oder zivilrechtliche Verfolgung dieser Praxis dürfte indes schwierig werden: Die meisten der DHS-Beschäftigten genießen Diplomatenstatus und bleiben somit von parlamentarischen Gremien unkontrolliert und vor der deutschen Justiz geschützt.

Der unkontrollierbare Einsatz des US-Department of Homeland Security an Flug- und Seehäfen innerhalb der EU muss umgehend beendet werden. Das DHS muss offenlegen, nach welchen Kriterien Reisenden die Freizügigkeit durch ihre „Beratungsdienste“ untersagt wurde. Die Bundesregierung weist selbst darauf hin, dass ein Profiling nach ethnischen oder religiösen Kriterien gegen bisherige Abkommen verstoßen würde. Die Versagung der Freizügigkeit aufgrund vorurteilsbelasteter Kriterien stellt einen nicht hinnehmbaren Eingriff in die Grundrechte dar.

Die nebulösen Vorabkontrollen von Reisenden stellen jedoch nur einen Bruchteil der umfangreichen Kooperationen zwischen Polizeien der EU bzw. Deutschland und den USA dar: Das deutsche Innenministerium wie auch der Verfassungsschutz und das Bundeskriminalamt pflegen eine rege Zusammenarbeit mit US-Stellen nicht nur in verschiedenen Arbeitsgruppen – etliche gemeinsame technologische Forschungsprojekte sind beispielsweise bereits in der „Umsetzungsphase”. Auch Frontex, die EU-Agentur zur Migrationskontrolle, will enger mit dem DHS zusammenarbeiten und hat hierfür ein Arbeitsabkommen abgeschlossen. Nach Sondierungsgesprächen im November 2011 will Frontex von der militarisierten Migrationsabwehr der USA gegenüber Mexiko lernen, gemeinsame Einsätze organisieren, bestehende Technologien austauschen bzw. deren Forschung und Entwicklung vorantreiben und die „Interoperabilität“ zwischen EU-Grenzpolizeibehörden und dem DHS fördern. Hierunter fällt womöglich auch die teilweise Integration von US-Behörden in das hochgerüstete EU-Grenzsicherungssystem „Eurosur“, das ab 2014 operativ werden soll und dessen Zentrale im Frontex-Hauptquartier in Warschau angesiedelt ist.

Grund- und Freiheitsrechte werden innerhalb der transatlantischen Polizeizusammenarbeit klein geschrieben. Bislang gibt es kein wie geplant erneuertes Abkommen zwischen der EU und den USA zur Weitergabe von Passagierdaten. In den laufenden Verhandlungen umstritten ist neben der langen Daten-Speicherdauer vor allem der fehlende Rechtsschutz für jene, die von Sanktionen betroffen sind. Gleichzeitig markieren die stockenden Verhandlungen um ein grundlegendes Datenschutz-Abkommen zwischen der EU und den USA, dass die transatlantische Sicherheitszusammenarbeit eine Einbahnstraße darstellt: Der Bundesregierung liegen nach eigenen Angaben nicht einmal Informationen über den Inhalt dieser Verhandlungen vor.

Wie eingangs geschildert, setzen sich etliche EU-Abgeordnete seit langem für die Berücksichtigung von Grund- und Freiheitsrechten in der „transatlantischen Partnerschaft“ ein. Mir ist jedoch wichtig darauf hinzuweisen, dass ich nicht allein die Überlassung sensibler Daten an die USA kritisiere. Zudem liegt mein Unbehagen eher im explosionsartigen Wachstum der polizeilichen „Datenbankgesellschaft“. Bereits 2007 hatte dies die sogenannte „Zukunftsgruppe“ in einem Forderungspapier festgehalten: Einige EU-Innenminister hatten sich unter deutscher Präsidentschaft in dem informellen Stammtisch zusammengetan, und dort die bestmögliche polizeiliche Nutzung eines „digitalen Tsunamis“ erörtert. Ich lehne die stetige Zunahme polizeilicher Datenhalden ebenso ab wie ihre verstärkte automatisierte Nutzung durch „Data Mining“-Software, die dort nach „Risiken“ sucht. Deshalb opponiere ich nicht nur gegen den transatlantischen polizeilichen Datentausch, sondern sehe auch keine Alternative in dem eigenen PNR-System, das die Europäische Union zukünftig errichten will.

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von Andrej Hunko als pdf .