Rede von Andrej Hunko auf der Demonstration „Freiheit für die § 129 b- und alle politischen Gefangenen weltweit!“ am 19. Juni 2010 in Düsseldorf

Vielen Dank, dass ich die Gelegenheit bekommen habe, hier zu sprechen. Ich bin seit letztem Jahr als Abgeordneter im Bundestag und außerdem Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates. Es ist ja schon viel gesagt worden zu dem skandalösen § 129 und zu den kritikwürdigen Haftbedingungen. Ich möchte über einen weiteren wichtigen Aspekt sprechen und zwar über die sogenannte EU-Terrorliste und den § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes.

Der Prozess läuft zweigleisig. Zum einen auf der Ebene des § 129 b, Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Auf der anderen Ebene sollen mit dem § 34 des Außenwirtschaftsgesetzes diejenigen kriminalisiert werden, die mit Menschen in Kontakt stehen, die auf der sogenannten EU-Terrorliste stehen. Der Paragraph wurde ursprünglich eingeführt um Verstöße gegen Embargos zu ahnden, also um eine rechtliche Handhabe zu haben, um Firmen zu bestrafen, die sich beispielsweise an verhängten Embargos gegen den Iran oder den Irak nicht gehalten haben.

Nun wird versucht auf einer neuen, anderen Grundlage, eben aufgrund der sogenannten EU-Terrorliste, eine Verurteilungsmöglichkeit im Rahmen des Außenhandelswirtschaftsgesetzes herzustellen. Dies ist klar abzulehnen. Es finden weitere Verhaftungen statt, z. B. Verhaftungen von Tamil Tigers, die jetzt auch in Untersuchungshaft sitzen und die ebenso auf dieser Grundlage angeklagt werden sollen.

Diese EU-sogenannte ist eine rechtsstaatswidrige schwarze Liste der Europäischen Union. Diese schwarzen Listen werden von den Regierungen im EU-Ministerrat auf der Grundlage von Geheimdienstinformationen erstellt und diese Listung hat sofort unmittelbare Auswirkungen auf die Betroffenen. Z. B. werden die Konten der Betroffenen eingefroren und ihre Bewegungsfreiheit wird eingeschränkt. Deshalb sprechen auch Bürgerrechtler und der schweizer Liberale Dick Marty, der für den Europarat einen kritischen Bericht verfasst hat, in diesem Zusammenhang von einer zivilen Todesstrafe. Über das Außenhandelswirtschaftsgesetz wird dann auch jede Unterstützung, beispielsweise die Überweisung von Solidaritätsgeldern, kriminalisiert. – Da die sogenannte Terrorliste durch Ratsbeschlüsse geändert werden, ist es auch schwer zu wissen, ob eine Handlung als strafbar gilt oder nicht.

Die sogenannte EU-Terrorliste ist auch deshalb rechtsstaatswidrig, weil solche Listen, wenn überhaupt, nur von unabhängigen Richtern erstellt werden können, also eine Trennung stattfinden muss zwischen der Exekutiven, der ausführenden Gewalt, und der Judikativen, der rechtsprechenden Gewalt.

Das ist eine wesentliche Lehre aus dem deutschen Faschismus und es ist dringend notwendig dies auch auf europäischer Ebene einzufordern. Ich unterstütze als Abgeordneter im EU Ausschuss des Bundestages und in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates die kritische und solidarische Begleitung des Prozesses und werde mich im Rahmen meiner Funktionen für die Abschaffung der sogenannten Terrorliste einsetzen. Danke für Eure Aufmerksamkeit.