Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

„Ausländische verdeckte Ermittlungen in Deutschland bewegen sich in einer Grauzone. Ein Bundestagsgutachten stützt diese Auffassung, wonach es an einer speziellen Rechtsgrundlage fehlt. Die Bundesregierung muss jetzt alle bekanntgewordenen Fälle schonungslos aufklären und Betroffene der Einsätze nachträglich informieren, damit diese rechtliche Schritte einleiten können. Dies betrifft insbesondere jene verdeckten Ermittlungen, in denen die Polizist/innen emotionale Bindungen und Sexualität mit Ziel- oder Kontaktpersonen praktizierten“, fordert der europapolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Andrej Hunko.

Verdeckt ermittelnde ausländische Polizist/innen (VE) werden in Deutschland grundsätzlich als Vertrauenspersonen (VP) behandelt. VE-Einsätze benötigen in vielen Fällen einen Richtervorbehalt, bei einer VP genügt die Zustimmung der Staatsanwaltschaft. Einem Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes im Bundestag zufolge ist diese Rechtsunsicherheit bei ausländischen Beamt/innen umso größer. In der Vergangenheit kam im Zusammenhang mit britischen Ermittlern heraus, dass Einsätze nicht wie vorgeschrieben in Rechtshilfeersuchen angemeldet wurden.

Andrej Hunko weiter:

„Seit sieben Jahren bemühen wir uns um die parlamentarische Aufklärung zum britischen verdeckten Ermittler Mark Kennedy. Sein Auffliegen führte in Großbritannien zu einer umfassenden richterlichen Untersuchung von Spitzeleinsätzen seiner Abteilung. Kennedy war auch in Deutschland auf linke Bewegungen angesetzt, sein Auftraggeber ist aber weiterhin unbekannt. Nur wenige Tage stand er im Dienst der Landeskriminalämter in Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern.

Dies erklärt aber nicht, weshalb er mehrere Jahre lang Betroffene in Berlin ausforschte. Dem Bundestagsgutachten zufolge ist es in Deutschland unzulässig, unter falscher Identität ‚längerfristig und ohne konkreten Ermittlungsauftrag‘ zu ermitteln. Verbotenerweise beging Kennedy auch ‚milieutypische Straftaten‘.

Zusammen mit Hans-Christian Ströbele forderte ich deshalb von der Bundesregierung Unterstützung bei der Aufklärung. Das Bundesministerium des Innern beantragte bei der damals amtierenden Innenministerin Theresa May, Kennedys Deutschland-Einsatz ebenfalls richterlich zu untersuchen. Das britische Home Office lehnte ab, versprach aber eine Klärung der Vorwürfe in einem polizeilichen ‚Koordinierungsteam‘. Mit Billigung der Bundesregierung wurde unser Anliegen dort wohl entsorgt, denn seit zwei Jahren haben wir nichts mehr dazu gehört.

Die Angelegenheit zeigt, wie sich verdeckt ermittelnde Behörden verselbständigen. Die Bundesregierung muss uns Abgeordneten deshalb die als Verschlusssache eingestufte ‚Handreichung zum Einsatz verdeckt eingesetzter ausländischer Polizeibeamt/innen in Deutschland‘ zugänglich machen. Nur so kann die parlamentarische Kontrolle grenzüberschreitender verdeckter Ermittlungen überhaupt ermöglicht werden.“

Download des Bundestagsgutachtens „Einsatz ausländischer Verdeckter Ermittler“: https://www.andrej-hunko.de/start/download/dokumente/1104-wd-gutachten-einsatz-auslaendischer-verdeckter-ermittler 

Hintergrund zum Fall Mark Kennedy: https://www.andrej-hunko.de/7-beitrag/3152-fall-mark-kennedy-grenzueberschreitende-einsaetze-von-polizeispitzeln-auch-in-deutschland-untersuchen 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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