„Ich sehe die Erleichterung des grenzüberschreitenden Zugangs zu ‚elektronischen Beweismitteln‘ äußerst kritisch. Bürgerrechtsgruppen haben bislang erfolgreich gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gekämpft. Mit einer EU-Gesetzgebung zur ‚e-Evidence‘ würde dies hintergangen, indem die Behörden ohne den Rechtsweg sofort auf Daten bei den Providern zugreifen dürfen“, kritisiert der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko eine entsprechende Ankündigung der EU-Kommission.

Die Europäische Union sucht praktische und gesetzgeberische Maßnahmen zur Erleichterung des Zugangs zu „elektronischen Beweismitteln“. Am 17. April legt die Kommission hierzu einen Legislativvorschlag vor. Dies betrifft Firmen mit Sitz in der Europäischen Union, aber auch US-Dienstleistungserbringer. Umgekehrt verlangen auch US-Behörden Zugang zu „elektronischen Beweismitteln“ in Europa. Ein neues US-Gesetz zur Regelung der rechtmäßigen Verwendung von Daten im Ausland („Clarifying Lawful Overseas Use ofData (CLOUD) Act“) zwingt US-Firmen, Inhalte offenzulegen die auf Servern in Europa liegen.

Andrej Hunko weiter:

„Die Bundesregierung schlägt eine ‚Notifikationslösung‘ vor, wonach im Nachgang einer Beschlagnahme von Cloud-Daten die zuständige europäische Regierung informiert wird und Widerspruch einlegen kann. Dies ist eine putzige Vorstellung internationaler Rechtshilfe, denn natürlich muss ein Staat, auf dessen Hoheitsgebiet die betreffenden Server stehen, vor einer solchen Maßnahme seine Zustimmung geben, und nicht nach einem Fait accompli.

Jede Erleichterung des Zugangs von Polizei und Geheimdiensten zu Telekommunikationsdaten ist eine Aushöhlung der digitalen Privatsphäre. Dies gilt erst Recht beim internationalen Datentausch, wo es kaum parlamentarische oder öffentliche Kontrollmöglichkeiten gibt.

Problematisch ist auch, dass die rechtlichen Hürden für einen grenzüberschreitenden Zugriff durch deutsche Behörden drastisch niedriger lägen als im eigenen Land, etwa wenn dort für eine solche Maßnahme keine richterliche Anordnung erforderlich ist.“

Download der Antwort auf die Kleine Anfrage „Grenzüberschreitender Zugang zu "elektronischen Beweismitteln" ohne richterliche Anordnung“: https://www.andrej-hunko.de/start/download/dokumente/1135-grenzueberschreitender-zugang-zu-elektronischen-beweismitteln-ohne-richterliche-anordnung