„Die Bedeutung des neuen Frontex-Einsatzes in Albanien kann nicht unterschätzt werden. Es ist die erste Operation der neuen Grenztruppe von bis zu 10.000 Beamten, das Frontex bis 2027 aufbaut. Ähnliche Statusabkommen folgen mit vier weiteren Staaten des Westbalkan“, erklärt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.

Die Europäische Union ist nicht Mitglied des Europarates und hat auch die Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht unterzeichnet. Verstöße ihrer Grenzagentur Frontex können also nicht vor dem Menschengerichtshof geahndet werden.

Andrej Hunko weiter:

„Bei den neuen Frontex-Einsätzen handelt es sich um eine Vorverlagerung der Festung Europa. Wir kritisieren diese auf Migrationsabwehr ausgerichtete EU-Nachbarschaftspolitik aufs Schärfste. Die Frontex-Grenztruppen sollen in einigen Jahren auch in Tunesien, Ägypten und womöglich Libyen eingesetzt werden. Diese Länder verfügen jedoch nicht über funktionierende Systeme, um Asylsuchenden Schutz zu gewähren.

Die nach dem Lissabon-Vertrag erfolgte Aufrüstung von Frontex ist im Vergleich zu allen anderen EU-Agenturen beispiellos. Besonders problematisch ist, dass die neuen Kompetenzen nicht mit neuen Kontrollmöglichkeiten einhergehen. Ich gehe davon aus, dass die Einsätze in Drittstaaten zu Recht zu viel mehr Beschwerden führen werden. Deshalb muss auch der Grundrechtsbeauftragte bei Frontex gestärkt werden. 

Im Lissabon-Vertrag ist festgeschrieben, das die EU der Europäischen Menschenrechtskonvention beitreten soll. Es ist ungeheuerlich, dass dies weiter verschleppt wird. So ist es auch weiterhin unmöglich, Frontex vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof zu verklagen.“

Antwort auf die Kleine Anfrage „Wahrung der Menschenrechte bei Frontex-Operationen“: https://www.andrej-hunko.de/start/download/dokumente/1371-wahrung-der-menschenrechte-bei-frontex-operationen