stolberg2011Zum gestern veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts , der das Urteil gegen einen Demonstranten aufhob, der an einer Sitzblockade teilgenommen hatte, erklärt der Linke Aachener Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko: "Durch das Bundesverfassungsgericht fühle ich mich in meiner Auffassung bestärkt, dass Sitzblockaden ein legitimes Mittel des politischen Protestes sind."

Nach der Erklärung des Bundesverfassungsgerichtes ist eine Sitzblockade nicht automatisch eine strafbare Nötigung, sondern als Protestmittel ins Verhältnis zum politischen Anliegen zu setzen. Insbesondere die öffentliche Wirkung der Blockade und die Verknüpfung von äußerer Gestaltung, ausgelösten Behinderungen und Thema der Blockade begründen ihren Schutz durch Artikel 8 des Grundgesetzes (Versammlungsfreiheit).

"Das ist eine gute Nachricht, auch für die geplante Blockade des Naziaufmarsches in Stolberg," so Hunko. "Ich rufe die Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich am 8. und 9. April 2011 in Stolberg an den breiten Protesten gegen den Naziaufmarsch zu beteiligen. Stolberg darf kein Wallfahrtsort der Neonazis werden!"

Deshalb unterstützt der Linke Bundestagsabgeordnete auch die Vorbereitungstermine: Das öffentliche Blockadetraining am 1. April um 18 Uhr am Kugelbrunnen und die anschließende Informationsveranstaltung zur neonazistischen Szene in der Region, den anstehenden Aufmärschen in Stolberg und dem Blockadekonzept um 19 Uhr im Welthaus Aachen (An der Schanz 1).

Aktuelle Informationen und Termine zu Stolberg finden sich auch auf www.blockieren.mobi