„Ich fordere die Innenminister der CDU-regierten Bundesländer auf, die von ihnen beschlossene Infiltrierung linker Bewegungen zu beenden. Dem Vorschlag der Berliner Innenverwaltung zur Erleichterung grenzüberschreitender Spitzeleinsätze muss die Innenministerkonferenz zudem eine Absage erteilen“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko anlässlich der morgigen Innenministerkonferenz (IMK) in Frankfurt am Main.

Laut der Heidelberger Studierendenzeitung „Ruprecht“ geht der Einsatz des Stuttgarter LKA-Spitzels Simon Bromma auf eine Verabredung unter CDU-Innenministern zurück. Der Einsatz von Bromma dokumentiert, dass hiervon sowohl studentische Gruppen wie auch internationale Zusammenhänge erfasst sind. Der Berliner Innensenator hat jetzt einen Beschlussvorschlag eingereicht, um die rechtliche Grauzone der grenzüberschreitenden Ausleihe verdeckter ErmittlerInnen nachträglich zu regeln. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz ist an der Ausforschung beteiligt und unterhält wie das Bundeskriminalamt Datensammlungen zu sogenannten „Euro-Anarchisten“.

Hunko weiter:

„Nur widerwillig hatte die Bundesregierung in Antworten auf meine Kleinen Anfragen Details zur Dimension der Spitzelausleihe geliefert. Offenkundig wurde, dass Angehörige des Bundeskriminalamts seit 10 Jahren an der grenzüberschreitenden Ausforschung internationaler linker Bewegungen arbeiten. Die Ausleihe britischer verdeckter Ermittler beim G8 in Heiligendamm dokumentiert die Unkontrollierbarkeit des internationalen Spitzelwesens.

Statt der Schaffung vereinfachter Regelungen fordere ich, die früheren grenzüberschreitenden Einsätze umfassend aufzuklären. Hierfür müssen insbesondere die Machenschaften des Innenministeriums in Baden-Württemberg ins Visier genommen werden. Alle Betroffenen sind umgehend von ihrer Ausforschung zu unterrichten.

In Großbritannien wurde kürzlich bekannt, dass der Polizeispitzel Mark Kennedy Gespräche unter AktivistInnen mit seiner manipulierten Uhr aufgenommen hat. Das prozessrelevante Audio-Material wurde den AnwältInnen der Verteidigung verheimlicht. Sollte Kennedy auch in Deutschland Treffen zur Vorbereitung politischer Versammlungen mitgeschnitten haben, wäre dieser Lauschangriff eine eklatante Verletzung des Demonstrationsrechts“.