Pressemitteiliung vom 9.04.2010

Andrej Hunko, Mitglied des Deutschen Bundestags und des EU-Ausschusses sowie der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, wird am 13. April dem Prozess gegen Nurhan Erdem, Cengiz Oban und Ahmet Istanbulu am Oberlandesgericht Düsseldorf als Beobachter beiwohnen.

Dazu erklärt MdB Andrej Hunko: "Es war bereits zu lesen, dass VerteidigerInnen in der Verhandlung das Mikrophon plötzlich abgedreht wurde und stundenlang lediglich Texte verlesen wurden. Neben weiteren Fragen der Prozessführung kritisieren die VerteidigerInnen vor allem, dass eine angemessene Verteidigung allein aufgrund der Unbestimmtheit der Anklage nicht möglich sei. Ich möchte mir selbst ein Bild machen, nicht zuletzt da dieses Verfahren maßgeblich auf der zweifelhaften EU-Terrorliste basiert."

Am 11.März 2010 begann der Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf gegen die drei Angeklagten, die sich seit 17 Monaten in Untersuchungshaft befinden. Den Beschuldigten werden Verstöße gegen § 34 (Außenwirtschaftsgesetz) in Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft in einer auf der EU-Terrorliste gelisteten Organisation, der türkischen DHKP/C vorgeworfen. Konkrete Vorwürfe betreffen allerdings fast ausschließlich die Arbeit in legalen Kulturvereinen, Solidaritätsarbeit zur menschenrechtswidrigen Situation in türkischen Gefängnissen und die Unterstützung politischer Gefangener.

Der Eintrag in die EU-Terrorliste, der weder demokratisch legitimiert noch kontrolliert ist, bildet die Grundlage des Verfahrens. Auf dieser dürftigen Grundlage wird den Beschuldigten auch die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland gemäß §129 b Strafgesetzbuch (StGB) vorgeworfen. „Die grundlegende Kritik an der EU-Terrorliste, die der Beauftragte des Europarats Dick Marty und auch der Europäische Gerichtshof in mehreren Fällen deutlich gemacht haben, kann in diesem Verfahren nicht einfach ignoriert werden“ so Hunko abschließend.