Wie bewertet die Bundesregierung den Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“, vom 31.3.2011, wonach laut einem Kommissionspapier US-Behörden Daten europäischer Bankdaten („Swift“ bzw. TFTP) ohne Anlass und auf Vorrat speichern, was unter anderem gegen Artikel 4 des Swift-Abkommens verstößt und laut „Der Spiegel“ auch von der Kommission beanstandet wird, und wie kommt die Bundesregierung zu ihrer in der Antwort auf die Kleine Anfrage 17/4949 vorgetragenen Haltung, parlamentarische Kontrollrechte bezüglich des TFTP-Abkommens seien nicht eingeschränkt, obschon Fragen von Datenschutzbeauftragten immer noch nicht von der Bundesregierung beantwortet wurden sowie die Bundesregierung diese selbst zur Beantwortung an die Kommission weiterleiten musste und ein monatelanger Selbstversuch des Europaabgeordneten Alexander Alvaro zeigte, dass deutsche Behörden nicht einmal in der Lage sind Auskunft zu geben, ob und welche Daten verarbeitet werden und ein TFTP-Datentausch zwischen US-Behörden und Europol häufig auf „mündlichen Informationen“ beruht, über die also keine Vermerke angelegt werden und die dementsprechend nicht abfragbar sind?