Als Bundestagsabgeordneter erhalte ich verschiedene Bezüge und Leistungen. Da mir ein offener Umgang mit den Bürger/innen ein zentrales Anliegen ist, mache ich diese hier transparent. So habe ich mich auch dem freiwilligen fraktionsübergreifenden Verhaltenskodex von Abgeordneten angeschlossen. Diese Selbstverpflichtung geht weit über bestehende Regelungen hinaus. Unter anderem umfasst der Verhaltenskodex Veröffentlichungen sämtlicher Nebeneinkünfte. 

Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer/innen oder Beamt/innen bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Dieses Amt sollte jede/r unabhängig von seiner bzw. ihrer individuellen Lebenssituation ausüben können: Es gilt das Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat.

Grundsätzlich gilt, dass alle gewählten Abgeordneten in der Lage sein sollen, effektiv ihre vielseitigen Aufgaben zu erfüllen. Zur Entschädigung kommt deshalb eine so genannte Amtsausstattung hinzu. Davon müssen alle Ausgaben bestritten werden, die zur Ausübung des Mandates anfallen: vom Wahlkreisbüro über den zweiten Wohnsitz in Berlin bis hin zum Büromaterial.

Bezüge

Ich erhalte die bekannte steuerpflichtige Abgeordnetenentschädigung (Diät) in Höhe von monatlich 10.591,70 Euro.

Außerdem erhalte ich eine steuerfreie Aufwandsentschädigung in Höhe von 5.051,54 Euro pro Monat. Diese verwende ich für mandatsbezogene Ausgaben wie die Unterkunft in Berlin, die Miete und laufenden Kosten meines Wahlkreisbüros in Aachen sowie Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, Druckkosten, Reisekosten (inkl. Hotels) usw., die ich dann nicht mehr steuerlich geltend machen darf. Die Verwendung der Aufwandsentschädigung muss nicht im Einzelnen gegenüber der Bundestagsverwaltung nachgewiesen werden.

Weitere Zulagen im Zusammenhang mit meinem Mandat erhalte ich nicht. Bei Abwesenheit bei Abstimmungen (auch im Krankheitsfall) werden zwischen 20 und 200 Euro pro Sitzungstag von der Abgeordnetenentschädigung abgezogen.

Nebeneinkünfte (veröffentlichungspflichtige Angaben)

Ich gehe keinen bezahlten Nebentätigkeiten nach.

Personalkosten

Allen Bundestagsabgeordneten stehen aktuell 25.874 Euro (Arbeitnehmer/innen-Brutto) im Monat für die Beschäftigung von Mitarbeiter/innen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Wenn ver.di für den Öffentlichen Dienst eine Lohnerhöhung erkämpft, wird diese Pauschale entsprechend erhöht und an alle Mitarbeiter/innen von Bundestagsabgeordneten weitergegeben. Aus dieser Pauschale können auch bestimmte Dienstreisen meiner Mitarbeiter/innen bezahlt werden. In meinen beiden Büros beschäftige ich folgende Mitarbeiter/innen, die meisten auf eigenenen Wunsch in Teilzeit:

Das Budget für die Personalkosten verwalte ich nicht selbst. Es wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet und direkt an die Mitarbeiter/innen ausgezahlt. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.

Dienstreisen

Der Bundestag bietet mir folgende Leistungen für mandatsbezogene Fahrtkosten:

Auslandsreisen im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit können auf Antrag von der BSW-Gruppe, vom Bundestag und vom Europarat übernommen werden. Alle weiteren mandatsbezogenen Fahrtkosten ins Ausland bestreite ich von der steuerfreien Aufwandsentschädigung (s. o.).

Amtsausstattung

Ich bekomme als Leihgabe von der Bundestagsverwaltung sieben Laptops für meine Mitarbeiter/innen in Berlin und in Aachen. Das Berliner Büro ist komplett mit Leihmöbeln der Bundestagsverwaltung ausgestattet. Für den Wahlkreis haben wir Tische und Rollcontainer ebenfalls als Leihgabe erhalten.

Bürokostenpauschale

Für Büromaterial, die technische Ausstattung meiner Büros, Festnetz- und Mobiltelefon, meine Website, Fachliteratur, Zeitungen usw. stehen mir als Abgeordnetem monatlich 1.000 Euro zur Verfügung. Dieses Geld wird gegen Quittungsbeleg der beschafften Materialien von der Bundestagsverwaltung erstattet. Darüber hinausgehende Ausgaben müssen persönlich getragen werden.

Versicherungen

Als Bundestagsabgeordneter kann ich zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung wählen. Ich bin in der gesetzlichen Krankenversicherung geblieben, weil ich das System der privaten Versicherungen als unsolidarisch ablehne. Der Bundestag übernimmt die Hälfte des gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrages.

Altersvorsorge

Alle Bundestagsabgeordneten erhalten ab dem 67. Lebensjahr für jedes Jahr, dass sie Mitglied im Bundestag waren, 2,5% der aktuellen Abgeordnetenentschädigung (Diät). Der Höchstsatz liegt bei 67,5 %. Diese Alterversorgung soll keine Vollversorgung darstellen, sondern die Lücke schließen, die entsteht, wenn man/frau für seine Abgeordnetentätigkeit eine rentenversicherungspflichtige Berufstätigkeit aussetzt.

Übergangsgeld

Wenn ich aus dem Bundestag ausscheide, bekomme ich für jedes Mitgliedsjahr einen Monat lang Übergangsgeld in Höhe der Abgeordnetenentschädigung, maximal aber für 18 Monate.

(Stand der Angaben: April 2024)