Europarat und OSZE in Arbeit der Konferenz zur Zukunft Europas einbinden!
Rede von Andrej Hunko (DIE LINKE) im Bundestag am 27.01.2022 zur Debatte über die Konferenz zur Zukunft Europas
Europa hat Zukunft, nur wenn es friedlich ist. Der Konflikt in der Ukraine oder die Entwicklungen in Bosnien-Herzegowina zeigen die Notwendigkeit, eine gesamteuropäische Perspektive für die Zukunft Europas einzubringen, indem der Europarat und die OSZE in die Konferenz miteinbezogen werden.
Tiny Kox als Parlamentspräsident des Europarates ist eine ausgezeichnete Wahl in Zeiten der Spannungen!
Zur Wahl des niederländischen Senators Tiny Kox zum neuen Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung des Europarates erklärt Andrej Hunko, europapolitischer Sprecher und Fraktions-Vize der Linksfraktion (UEL) im Europarat:
„Ich gratuliere Tiny Kox zur Wahl zum neuen Präsidenten des Parlaments der ältesten und größten europäischen Institution. Es ist das erste Mal in der Geschichte, dass ein Vertreter der linken Parteienfamilie UEL (Unified European Left) diese verantwortungsvolle Aufgabe übernimmt.“
Der niederländische Senator Tiny Kox der „Socialistische Partij“ wurde mit 164 von 249 abgegebenen Stimmen gewählt, auf seine Gegenkandidatin Mariia Mezentseva (Ukraine, EPP, Parteienfamilie der CDU/CSU), die kurzfristig ihre Kandidatur eingereicht hatte, entfielen 80 Stimmen.
Hunko, der in der letzten Sitzungswoche des Bundestages erneut in die parlamentarische Versammlung gewählt wurde, weiter:
„Herr Kox übernimmt dieses wichtige Amt in einer Zeit größter Spannungen zwischen Mitgliedsstaaten der Europarates: Gegen die Türkei läuft aktuell ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtumsetzung des EGMR-Urteils zu Osman Kavala, zwischen Russland und der Ukraine droht ein neuer kalter - oder sogar heißer - Krieg. Ich wünsche Tiny Kox viel Erfolg bei der Lösung dieser Probleme auf Basis der Prinzipien des Europarates, wie sie in der Europäischen Menschenrechtskonvention und den vielen anderen wichtigen rechtsverbindlichen Konventionen festgelegt sind. In diesen Zeiten könnte es keine bessere Wahl geben.“
EU-Atomkraft: Deutschland sollte Österreichs Klageweg unterstützen
„Deutschland sollte den Klageweg Österreichs gegen die Einstufung der Atomkraft als nachhaltig und klimafreundlich unterstützen. Eine einfache Nicht-Zustimmung im EU-Rat reicht nicht und würde den Kommissionsvorschlag de facto durchwinken, weil dort eine qualifizierte Mehrheit notwendig ist, die aktuell nicht erreichbar ist“, fordert Andrej Hunko, Europaexperte der Fraktion DIE LINKE im Bundestag und Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der EU. Die EU-Kommission hatte in der Neujahrsnacht einen Verordnungsentwurf zur Einstufung von Atomkraft und Gas an die Mitgliedsstaaten geschickt, der beide Energieträger als ‚förderungswürdig‘ charakterisiert. Während die Atomkraft bis 2045 als nachhaltig und klimafreundlich eingestuft wird, gilt dies für neue Gas-Infrastruktur unter strengen Regeln bis 2030. Hunko weiter: „Insbesondere diese Einstufung der Atomenergie ist skandalös. Die Förderung der Atomenergie ist rückwärtsgewandt, gefährlich und bürdet zukünftigen Generationen die Abfälle auf. Dieser Kommissionsvorschlag muss gestoppt werden. Das EU-Parlament kann dies mit einfacher Mehrheit ablehnen, die Bundesregierung sollte jedoch die österreichischen Klagebestrebungen mit aller Kraft unterstützen.“
Erklärung zur Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht
Persönliche Erklärung nach § 31 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP „zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ (Drucksachen 20/188 und 20/250):
Dem von der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP vorgelegten Gesetzentwurf, in dem eine Impfpflicht für Beschäftigte besonderer Berufsgruppen im Pflege- und Gesundheitsbereich („einrichtungsbezogene Impfpflicht“) vorgesehen ist, kann ich nicht zustimmen. Ich lehne die Einführung der einrichtungsbezogenen (ebenso wie der allgemeinen) Impfpflicht ab. Hierfür sind folgende Gründe für mich ausschlaggebend:
Deutsche Kolumbien-Politik: Doppelte Standards in Reinform
Von Andrej Hunko, Erstveröffentlichung auf "Die Freiheitsliebe", 2. Dezember 2021
Trotz gravierender Menschenrechtsverletzungen setzt die Bundesregierung auf eine Ausweitung der Militärkooperation mit Kolumbien.
Vor fünf Jahren unterzeichneten die Regierung Kolumbiens und die Farc-Guerrilla das historische Friedensabkommen. Damit sollte der Jahrzehnte währende Konflikt überwunden werden, der Hunderttausende Menschenleben gekostet und mehrere Millionen Vertriebene produziert hat. Um die 100.000 Menschen gelten bis heute als verschwunden.
Trotz einiger Fortschritte ist die Bilanz ernüchternd. Wesentliche Aspekte des Abkommens sind bis heute nicht umgesetzt worden und die politischen Morde enden nicht. Die Menschenrechtsorganisation Somos Defensores hat allein von Januar bis September dieses Jahres 86 Morde an Menschenrechtsverteidiger:innen dokumentiert. Hinzu kommen zahlreiche Morde an ehemaligen Mitgliedern der Guerrilla, denen laut Abkommen eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft zusteht. Laut UN-Verifizierungsmission in Kolumbien wurden zwischen 2016 und 2020 mindestens 248 Ex-Kombattant:innen der Farc getötet.
Vertragsverletzungsverfahren des Europarats gegen die Türkei ist richtig
„Die Entscheidung des Ministerkomitees des Europarats, ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Türkei wegen der Nicht-Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Fall Kavala einzuleiten, ist richtig“, erklärt Andrej Hunko, Bundestagsabgeordneter der Fraktion DIE LINKE und seit 2010 Mitglied der parlamentarischen Versammlung des Europarats. Die Türkei, seit 1950 Mitglied des Europarats, hat die Europäische Menschenrechtskonvention ratifiziert und sich verpflichtet, die Urteile des Straßburger Gerichtshofs umzusetzen. Der EGMR hat in letzter Instanz die sofortige Freilassung Osman Kavalas gefordert. Hunko weiter:
„Spätestens mit der nun festgestellten Missachtung des EGMR-Urteils durch die Türkei entfällt auch die Basis der privilegierten Kooperation im militärischen, justiziellen, polizeilichen und geheimdienstlichen Bereich zwischen Deutschland und der Türkei. Die Bundesregierung kann nicht einerseits dem Vertragsverletzungsverfahren zustimmen und andererseits an dieser privilegierten Kooperation festhalten.