Offene Fragen zur Ukraine-Krise endlich aufklären
Rede zur Aktualitätsdebatte zur Krise in der Ukraine in der Parlamentarischen Versammlung des Europarates am 1. Oktober 2014
Vielen Dank, Frau Präsidentin!
Wir hatten die Debatte zur Ukraine schon im Juni, als Präsident Poroschenko hier war. Wir erinnern uns daran, dass es in dieser Zeit einen vorübergehenden Waffenstillstand gab. Ich hatte Präsident Poroschenko aufgefordert, den Waffenstillstand dauerhaft zu machen – er hat ihn um drei Tage verlängert.
Leider wurden ab Anfang Juli die Kämpfe wiederaufgenommen und wir erlebten in der Ostukraine einen furchtbaren Sommer. Mittlerweile gibt es aufgrund der Minsker Vereinbarungen einen brüchigen Waffenstillstand.
Solidarität mit den Menschen in Rojava
Andrej Hunko (MdB, DIE LINKE) und George Loukaidis (MP, AKEL, Zypern) sprachen am 29. September als Mitglieder der Parlamentarischen Versammlung des Europarates bei der Pressekonferenz von kurdischen Menschenrechtsorganisationen und Salih Müslum, dem Co-Vorsitzenden der syrischen PYD, vor dem Europarat. Sie bekundeten ihre Solidarität mit den Menschen in Rojava und insbesondere in Kobane. Andrej Hunko betonte, dass es in der herrschenden politischen Debatte kein politisches Konzept für eine politische Ordnung der Region gibt. Im Gegenteil haben die Kriege der westlichen Koalitionen und nicht zuletzt die Unterstützung djihadistischer Gruppen im syrischen Bürgerkrieg die Entwicklung des sogenannten IS befördert.
Türkei arbeitet mit IS zusammen um demokratische Strukturen in Rojava/Nordsyrien zu zerstören
„Die USA und ihre Bündnispartner haben in ihrer Besessenheit für den Sturz von Baschar al-Assad in Syrien zum Erstarken des IS damit zur Destabilisierung der Region beigetragen. Die Luftangriffe in Rakka und auf die vom IS kontrollierten Ölfelder haben mit dazu geführt, dass der IS seine Kräfte in Kobane zusammengezogen hat und dort mit aller Macht angreift. Es ist zynisch, nicht zuerst die mehr als 400.000 Menschen dort zu schützen. Umfangreiche humanitäre Hilfe muss sofort anlaufen“, kommentiert der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko (DIE LINKE).
BKA speichert heikle Hinweise
Eine Statistikpanne offenbart fragwürdige Methoden zum Datensammeln. Das Bundeskriminalamt steht in der Kritik.
Im Bundesinnenministerium ist niemandem an den Zahlen etwas aufgefallen: Zehn Personen seien bundesweit beim Bundeskriminalamt (BKA) als mögliche rechtsmotivierte Straftäter registriert; 3490 dagegen als „Straftäter – linksmotiviert“. Der parlamentarische Staatssekretär Günter Krings (CDU) unterzeichnete die Tabelle und leitete sie an den Linke-Abgeordneten Andrej Hunko, der bei der Bundesregierung angefragt hatte, wie „personengebundene Hinweise“ von der Polizei gespeichert würden.
Weiterlesen auf: http://www.fr-online.de/datenschutz/datenspeicherung-bka-speichert-heikle-hinweise,1472644,28533560.html
Flüchtlingen helfen, kurdische Gruppen unterstützen!
Aktuelle Stunde "Humanitäre Katastrophe an der türkisch-syrischen Grenze – Nach dem militärischen Aufmarsch des IS" auf Verlangen der Fraktion DIE LINKE.
http://youtu.be/_sPVvVfTnaU
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Fabritius, Sie sprachen von der Wurzel des Übels, die angegangen werden muss. Diese Auffassung teilen wir. Wir diskutieren darüber, wie diese Wurzel angegangen werden muss. Was ich aber nicht akzeptieren kann, ist, dass die notwendige Flüchtlingshilfe, die wir auch hier leisten müssen, dem gegenübergestellt wird, das gegeneinander ausgespielt wird. Das ist angesichts der Situation beschämend.
Mündliche Frage, ob der „No-Spy-Erlass“ überhaupt rechtlich einwandfrei ist und nicht gegen Vergaberichtlinien verstößt
Auf welche Weise hat das Bundesministerium des Innern bzw. das ihm unterstellte Beschaffungsamt geprüft, ob der im April 2014 herausgegebene und wegen des „öffentlichen Interesses“ auch publik gemachte „No-Spy-Erlass“ überhaupt rechtlich einwandfrei ist und nicht gegen Vergaberichtlinien verstößt, bitte auch mitteilen, wer die Überprüfung vornahm und auf welche Fundstellen einschlägiger Verordnungen oder Richtlinien sich diese stützt, und welche Schlussfolgerungen zieht sie aus einem Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes (VK 2 – 39/14) vom Juni 2014, wonach der in den europäischen Richtlinien vorgegebene Katalog der zulässigen Eignungsanforderungen bzw. der Ausschlussgründe abschließend sei und nicht durch den Auftraggeber „beliebig erweitert werden“ kann, Bieterinnen und Bieter demnach „nicht für die allgemein geltende Rechtsordnung, der sie unterworfen sind, haftbar gemacht werden (können), ansonsten stünde die Eignungsprüfung nicht in Einklang mit rechtsstaatlichen Grundsätzen“?