Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Mit welchem Ergebnis sind die „Detailfragen“ zu Mandat und rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes zweier Schiffe der Deutschen Marine im Mittelmeer mittlerweile geklärt, was von einem Sprecher des Bundesministeriums des Innern in der Bundespressekonferenz vom 4. Mai 2015 spätestens für das Eintreffen der Schiffe am 7. Mai 2015 im Einsatzgebiet angekündigt, laut der Bundesregierung aber noch am 6. Mai 2015 damit beauskunftet wurde, „Modalitäten und Unterstellungsverhältnisse(n)“ würden immer noch „geprüft“ (Antwort auf meine schriftliche Frage im Monat April 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/4908), und welche Gespräche bzw. Verhandlungen führt die Bundesregierung mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, den Regierungen Tunesiens oder Ägyptens, der NATO oder der Europäischen Union hinsichtlich der Frage, auf welche Weise die Bundeswehr mit militärischen Mitteln in Hoheitsgewässern der nordafrikanischen Staaten Libyen, Ägypten oder Tunesien tätig werden könnte, um dort etwa Boote oder sogar Schiffe zu zerstören?

Antwort der Staatsministerin Dr. Maria Böhmer

Der bereits laufende, rein auf die Seenotrettung beschränkte Einsatz der beiden deutschen Marineschiffe erfolgt in direkter Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden. Die Seenotrettungseinsätze werden durch die zuständigen italienischen Behörden, insbesondere das italienische Seenotrettungskoordinierungszentrum, RCC, koordiniert.

Die Ausschiffung der aus Seenot geretteten Flüchtlinge erfolgt nach den völkerrechtlichen Vorgaben, insbesondere der International Convention on Maritime Search and Rescue, SAR-Konvention.

Mit Italien ist sich Deutschland einig, dass die Identifikation des „sicheren Ortes“ zur Ausschiffung der aus Seenot Geretteten im Einvernehmen mit den zuständigen italienischen Behörden erfolgt. In Anbetracht der Umstände im Einsatzgebiet wird dies regelmäßig ein Hafen an der italienischen Küste sein. Die Übereinkunft ist in einem Notenwechsel zwischen Deutschland und Italien festgehalten. Diese Regelung ist bei den ersten Seenotrettungen durch die deutschen Marineschiffe auch erfolgreich umgesetzt worden.

Davon zu unterscheiden und getrennt zu betrachten ist die Frage nach einem möglichen militärischen Vorgehen in Hoheitsgewässern der nordafrikanischen Staaten. Der Europäische Rat hat am 23. April ein Maßnahmenpaket beschlossen. Dazu gehört auch eine GSVP-Mission zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und Menschenschmuggel, deren Einrichtung am Montag durch den RfAB beschlossen wurde. Für eine deutsche Beteiligung, die über Beobachtung und Überwachung der Schleuseraktivitäten auf hoher See hinausgeht, fehlen zurzeit die rechtlichen Voraussetzungen. 

Plenarprotokoll 18/105

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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