Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Welchen Stand hat die seit April 2014 ausstehende Beantwortung eines Fragenkatalogs der Bundesregierung an die US-Regierung zur Beteiligung von US-Anlagen in Ramstein oder Stuttgart als Relaisstation am US-Drohnenkrieg (fragegegenständlich sind nicht Starts und Landungen von Drohnen, sondern deren Steuerung via Ramstein), an die das Auswärtige Amt zunächst „fortgesetzt“, dann „eindringlich“ und „mit Nachdruck“, zwischenzeitlich „fortgesetzt eindringlich“ und nunmehr „wiederholt nachdrücklich“ erinnert haben will (vergleiche die Antwort der Bundesregierung auf meine mündlichen Fragen 18, Plenarprotokoll 18/78, sowie 37, Plenarprotokoll 18/178), obwohl die zuständige Staatsministerin Dr. Maria Böhmer mir auf meine mündliche Frage 3, Plenarprotokoll 18/45, vor zweieinhalb Jahren die Beantwortung „innerhalb weniger Wochen“ versprach, und inwiefern rechnet die Bundesregierung während der Amtszeit des US-Präsidenten Barack Obama überhaupt noch mit einer Beantwortung bzw. sonstigen finalen Klärung ihrer offenen Fragen, zumal die Angelegenheit (zumindest angesichts fehlender Medienberichte) offensichtlich nicht beim jüngsten Besuch des noch amtierenden US-Präsidenten in Berlin in der 46. Kalenderwoche dieses Jahres zur Sprache kam?

Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt:

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Herr Kollege Hunko, die Bundesregierung hat sich zu dem Themenbereich, den Sie jetzt in Ihrer Frage angesprochen haben, bereits am 28. September 2016 im Rahmen der PSK-Unterrichtung der Obleute des Auswärtigen Ausschusses geäußert.

Die Unterrichtung wurde damals von meinem Kollegen, dem Politischen Direktor des Auswärtigen Amts, vorgenommen. Der Politische Direktor unterrichtete damals die Obleute des Auswärtigen Ausschusses über ein am 26. August 2016 erfolgtes Gespräch mit Vertretern der US-Botschaft im Auswärtigen Amt. Die US-Seite hat in dem damals stattgefundenen Gespräch bestätigt – abermals bestätigt –, dass unbemannte Luftfahrzeuge von Ramstein aus weder gestartet noch gesteuert würden.

Sie teilte überdies mit, dass die globalen Kommunikationswege der USA zur Unterstützung unbemannter Luftfahrzeuge Fernmeldepräsenzpunkte auch in Deutschland einschlössen, von denen aus die Signale weitergeleitet würden. Einsätze unbemannter Luftfahrzeuge würden von verschiedenen Standorten aus geflogen, unter Nutzung diverser Fernmelderelaisschaltungen, von denen einige auch in Ramstein laufen würden.

Außerdem teilte sie mit, dass im Jahr 2015 in Ramstein eine Vorrichtung zur Verbesserung der bereits zuvor vorhandenen Fernmeldeausstattung fertiggestellt worden sei, und sie hat uns darüber informiert, dass Ramstein eine Reihe weiterer Aufgaben unterstütze, darunter die Planung, Überwachung, Auswertung von zugewiesenen Luftoperationen.

In Reaktion auf diese neuen Informationen haben wir hochrangige Gespräche in Washington Mitte September geführt, wiederum über unseren Politischen Direktor, und wir werden dazu selbstverständlich auch weiterhin mit der amerikanischen Seite in Kontakt bleiben. Für uns, Herr Abgeordneter Hunko, ist aber ein Punkt ganz entscheidend: Es gilt weiterhin die Zusicherung der Vereinigten Staaten, dass Aktivitäten in US-Militärliegenschaften in Deutschland im Einklang mit dem geltenden Recht erfolgen. (Zuruf von der LINKEN: Das müssen Sie doch überprüfen!)

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Herr Hunko.

Andrej Hunko (DIE LINKE): Vielen Dank. – Herr Staatsminister Roth, das ist jetzt interessant. Wir haben über Jahre nachgefragt, ob Ramstein eine Relaisstation für den völkerrechtswidrigen US-Drohnenkrieg ist. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da hat sich der Untersuchungsausschuss mit beschäftigt!) Es ist jetzt zum ersten Mal die Bestätigung auch durch die Bundesregierung gekommen, dass Ramstein eine Relaisstation ist. Vielen Dank dafür. Mich würde schon interessieren, welche Konsequenzen Sie daraus ziehen. Sie sagen: Na ja, es ist nicht völkerrechtswidrig, weil die USA sagen: Es ist nicht völkerrechtswidrig. – Wie ist denn Ihre Einschätzung des US-Drohnenkriegs, für den Ramstein eine zentrale Relaisstation ist?

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Herr Staatsminister.

Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Ich habe Ihnen schon die Stellungnahme der Bundesregierung dazu übermittelt. Die Informationen, die für Sie jetzt offenkundig neu sind, Herr Hunko, haben wir bereits vor Monaten dem Auswärtigen Ausschuss gegeben. Aus der bloßen Tatsache, dass Deutschland den USA Gelände für die Luftwaffenbasis Ramstein zur Verfügung stellt, folgt keine allgemeine Verantwortung für alle Einsätze, nur weil für diese relevante Steuerungssignale möglicherweise auch über Ramstein geleitet werden könnten. Für uns gilt die Zusicherung der Vereinigten Staaten, und diese Zusicherung habe ich Ihnen noch einmal übermittelt.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Herr Hunko.

Andrej Hunko (DIE LINKE): Vielen Dank. – Herr Roth, ich will sagen: Das ist keine neue Information für uns. Aber neu ist, dass die Bundesregierung das hier zum ersten Mal öffentlich macht. Ich will trotzdem noch einmal nachfragen. Sie sagen, die Zusicherung der USA sei für Sie maßgeblich. Wie ist denn die eigene Einschätzung der Bundesregierung bezüglich der Völkerrechtskonformität oder ‑nichtkonformität des US-Drohnenkriegs, der offenbar auch über Ramstein läuft?

Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Noch einmal: Zu der Frage, ob solche Einsätze auch ohne die Relaisstation in Ramstein durchgeführt werden könnten, hat sich die US-Regierung ja nicht geäußert. Es ist auch ausgesprochen unwahrscheinlich, Herr Kollege, dass sich die amerikanische Regierung überhaupt zu operativen Details einschließlich solcher, zu denen Operationen unbemannter Luftfahrzeuge gehören, äußern wird. Für die Vereinigten Staaten von Amerika ist dies kein völkerrechtswidriger Vorgang. (Dr. Alexander S. Neu [DIE LINKE]: Die Bundesregierung?) Insofern ist Ihnen die Position bekannt.

Es ist auch aus unserer Sicht so allgemein kein völkerrechtswidriger Vorgang, weil wir uns – auch das zeichnet die Rechtsprechung aus – nur den genauen und konkreten Einzelfall veranschaulichen können. Ich kann nicht generell von einem völkerrechtswidrigen Verhalten sprechen; wir können das nur auf den Einzelfall bezogen tun. Insofern kann ich darüber auch nichts sagen; denn ich vermag die Verantwortlichkeiten, die sich aus Ramstein heraus ergeben, nicht zu beurteilen.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Herr Movassat.

Niema Movassat (DIE LINKE): Danke. – Herr Staatsminister, ich glaube, die Völkerrechtsliteratur, zumindest hier in Europa, ist sich weitgehend einig, dass der sogenannte Krieg gegen den Terror – unter diesem Label finden ja auch die US-Drohneneinsätze statt – aus völkerrechtlicher Sicht nicht einen bewaffneten Konflikt darstellt. Man ist sich gleichzeitig einig, dass außerhalb bewaffneter Konflikte die Tötung von Menschen völkerrechtswidrig ist und damit natürlich auch gegen das Grundgesetz verstößt, weil die Regeln des Völkerrechts über das Grundgesetz Anwendung in Deutschland finden. Insofern muss die Erkenntnis, dass über Ramstein die Funksignale an die Drohnen übermittelt werden, für die Bundesregierung ein Grund sein, das völkerrechtlich intensivst zu prüfen und daraus Schlüsse zu ziehen. Ich erinnere hier an eine Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln, das, weil ihm ein Nachweis auf der Tatsachenebene nicht möglich war, die Klage von Jemeniten, die hier geklagt hatten, abgewiesen hat. Aber das, was Sie hier sagen, ändert natürlich schon die Tatsachengrundlage. Daher meine Frage: Welche völkerrechtliche Prüfung plant die Bundesregierung zu diesem Thema? Oder wollen Sie sich ausschließlich auf das verlassen, was die US-Regierung Ihnen mitteilt?

Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter Movassat, wir verlassen uns ja nicht alleine auf die Aussagen, sondern wir bleiben mit den Vereinigten Staaten im regelmäßigen Gespräch. Wir bleiben da am Ball, um die notwendigen Informationen zu erhalten. Ich habe aber schon deutlich gemacht, dass die Bewertung von Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge aus Sicht der Bundesregierung immer von den Umständen des Einzelfalls abhängig ist. Wir können deshalb keine pauschalen Äußerungen und Bewertungen darüber treffen.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Herr Ströbele.

Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Herr Staatsminister, es ist doch immer wieder wichtig, dass man in die Fragestunde kommt; –

Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Stimmt.

Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): – denn da bekommt man tatsächlich auch mal neue Informationen. – Ich gehe davon aus, dass dem Außenministerium und auch Ihnen bekannt ist, dass ein ausgewachsener Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages sich intensiv mit diesem Thema beschäftigt, insbesondere mit dem, was über Ramstein geschieht. Jetzt meine konkrete Frage: Ist der Bundesregierung bzw. dem Außenministerium bekannt, dass im Untersuchungsausschuss ein Zeuge aus den USA, Brandon Bryant, ausgesagt hat, dass er selber ein solcher Drohnenpilot gewesen ist, der die Drohnen von den USA in Ziele etwa in Somalia gelenkt hat, dass die Befehle, die er dazu bekommen hat, und die Leitungen immer über Ramstein gelaufen sind, dass er weit über 1 000 solcher Einsätze – also von den USA aus gelenkt – geflogen hat, dass dabei viele Menschen umgekommen sind und dass er für diese Tätigkeit sogar einen Orden in den USA bekommen hat? Ist das nicht Anlass genug für die Bundesregierung, der Frage nachzugehen, ob die Einsätze, die über Ramstein laufen, nicht tatsächlich auch gegen deutsches Recht verstoßen – die einzelnen Einsätze?

Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Herr Ströbele, auch ich freue mich immer sehr, wenn Sie hier sind; das ist für mich gewinnbringend, sehr häufig zumindest. Ich will noch einmal deutlich machen, dass wir uns nicht einfach nur auf irgendwelche Informationen verlassen, sondern Ansprechpartner für uns ist die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Aussagen sind für uns die Informationen, die ich an Sie und an Kolleginnen und Kollegen des Bundestages weiterleite. Das habe ich heute getan. Das haben die Kolleginnen und Kollegen bereits im Sommer getan, unmittelbar nach den neuen Erkenntnissen, die uns seitens der Vereinigten Staaten übermittelt worden sind.

Ich will noch hinzufügen, dass die Vereinigten Staaten für die Drohneneinsätze konkrete, am Völkerrecht orientierte Regeln entwickelt haben, die kürzlich öffentlich zugänglich gemacht worden sind. Im Juli und August dieses Jahres wurden neue und bestehende US-Richtlinien zu Einsätzen unbemannter Luftfahrzeuge veröffentlicht. Ich sage das noch einmal, weil selbstverständlich auch für uns das Völkerrecht strikt gilt. Die Vereinigten Staaten haben uns gegenüber zum Ausdruck gebracht, dass diese Maßstäbe selbstverständlich auch für sie gelten.

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Dr. Neu.

Dr. Alexander S. Neu (DIE LINKE): Vor gut einem Jahr waren Kollege Ströbele und ich unter anderem in Ramstein. Wir haben den dortigen Kommandanten gefragt, ob es irgendeine Verbindung zwischen Ramstein und den Drohneneinsätzen gibt. Das hat er aufgrund der militärischen Signalerfassung ausgeschlossen. Das heißt, der dortige Kommandant hat uns, Kollegen Ströbele und mich, offensichtlich belogen. So ist der Stand, den Sie uns gerade mitgeteilt haben, dass durchaus die Relaisstation Ramstein eine wesentliche Rolle spielt.

Wir halten fest: Der US‑amerikanische Kommandant in Ramstein hat die Abgeordneten des Deutschen Bundestages im Oktober 2015 bezüglich der Frage, inwiefern Ramstein eine Rolle im Drohnenkrieg spielt, belogen. Nun zu meiner Frage: Der Bundesgerichtshof in Leipzig hat infolge des Irakkrieges 2003 das Urteil gefällt, dass auch die Zurverfügungstellung des eigenen Territoriums – in diesem Fall Deutschland –, sei es der Luftraum, sei es der Boden, für Dritte – in diesem Fall die USA – für völkerrechtswidrige Kriege eine Beteiligung an einem völkerrechtswidrigen Einsatz darstellt. Meine Frage ist: Wie bewerten Sie dieses Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2003 vor dem Hintergrund Ihrer Interpretation?

Vizepräsidentin Dr. h. c. Edelgard Bulmahn: Herr Staatsminister.

Michael Roth, Staatsminister im Auswärtigen Amt: Frau Präsidentin! Herr Kollege Neu, ich kann mich nur noch einmal wiederholen: Es gilt nach wie vor die strikte Zusicherung der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika, dass in Deutschland geltendes Recht eingehalten wird. (Hans-Christian Ströbele [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber das ist gelogen!) Darüber hinaus kann ich zu Ihrer Spekulation, dass jemand die Unwahrheit gesagt hat, nichts sagen, weil ich die Aussagen des Repräsentanten der US-Armee, den Sie und Herr Ströbele getroffen haben, nicht kenne. 

Plenarprotokoll 18/205

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko