Bundestag spricht sich für eine Angleichung der Regeln in den Mitgliedstaaten aus
Der Bundestag befürwortet eine effektivere Durchsetzung von EU-Sanktionen, wie sie die Union etwa gegen den Iran oder Russland (siehe Kasten) verhängt hat. Am vergangenen Donnerstag votierte er mit den Stimmen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, gegen die Stimmen von AfD und Die Linke, für einen Gesetzentwurf (20/3441) der Bundesregierung, mit dem der deutsche Vertreter im Europäischen Rat ermächtigt wird, einer dazu vom Rat vorgelegten Beschlussvorlage zuzustimmen.
Diese sieht vor, den Tatbestand "Verletzung von EU-Sanktionen" neu in die Liste der EU-Straftaten in Artikel 83 Absatz 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) aufzunehmen. In einem zweiten Schritt planen Kommission und Rat ein ordentliches Gesetzgebungsverfahren für eine EU-Richtlinie mit Mindestvorschriften zur Durchsetzung der Sanktionen in den Mitgliedstaaten.
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