Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Im Kontext der Corona-Pandemie hatte das Gesundheitsministerium in einer Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf einen Immunitätsausweis ins Spiel gebracht (Änderung in § 28, S.21), der Menschen mit Immunität gegen bestimmte Krankheiten (aktuell: Sars-CoV-2/Covid-19) Privilegien bei der Einschränkung von Grundrechten einräumen könnte. Ich habe diesen Plan von Beginn an sehr kritisch gesehen. Aufgrund des großen politischen Drucks gegen diese Maßnahme wurde der Passus in § 28 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorerst wieder entfernt (siehe im Bundestag eingebrachter Gesetzentwurf auf Drucksache 19/18967). In einer Antwort auf eine noch vor der Entfernung eingereichten mündlichen Frage bestätigt das Gesundheitsministerium dies erneut - allerdings mit Einschränkungen. Die Bundesregierung beteilige sich "derzeit nicht an Initiativen zur Entwicklung und Implementierung eines digitalen Gesundheitszertifikates".

Ich habe deshalb beim Gesundheitsministerium noch einmal nachgehakt, ob dies auch auf nicht-digitale Dokumentationen des Immunstatus zutrifft.

Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):

In welchen Initiativen beteiligt sich die Bundesregierung (auch auf EU-Ebene, vergleiche „COVID-19 Passport“, euractiv.com vom 28. April 2020) an der Entwicklung und Implementierung eines digitalen Gesundheitszertifikates, das hinsichtlich der Coronapandemie erfolgte Tests, Antikörperbestimmungen, den Impfstatus oder andere Angaben enthalten könnte („Corona-Gesundheitszertifikat als Exitstrategie“, heise.de/tp vom 28. April 2020), und welche Pläne verfolgt die Bundesregierung, um eine solche Immunstatusdokumentation für die Gewährung von Privilegien der im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes verhängten Grundrechtseinschränkungen zu nutzen?

Antwort der Parl. Staatssekretärin Sabine Weiss:

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) misst digitalen Lösungen einen wichtigen Stellenwert zu, um die Gesundheitsversorgung in der gegenwärtigen Situation zu verbessern und einen Beitrag zur Bekämpfung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) zu leisten.

Die Bundesregierung plant, verschiedene Applikationen (sogenannte Apps) zur Eindämmung der SARS-CoV-2-Pandemie bereitzustellen. Die Bundesregierung beteiligt sich derzeit nicht an Initiativen zur Entwicklung und Implementierung eines digitalen Gesundheitszertifikates.

Quelle: Plenarprotokoll 19/157 vom 6.05.2020


Nachfrage

Auf Nachfrage, ob sich die Aussage, "die Bundesregierung beteiligt sich derzeit nicht an Initiativen zur Entwicklung und Implementierung eines digitalen Gesundheitszertifikates" auch auf nicht-digitale Immunstatusdokumentationen bezieht, antwortete das Gesundheitsministerium am 14. Mai 2020:

"Der Entwurf der vom Kabinett am 29. April 2020 beschlossenen Formulierungshilfe für die Fraktionen CDU / CSU und SPD für einen aus der Mitte des Deutschen Bundestages einzubringenden Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite sah vor, dass bei Anordnung und Durchführung von Schutzmaßnahmen unter anderem zu berücksichtigen ist, ob und inwieweit eine betroffene Person die übertragbare Krankheit wegen Immunität nach dem Stand der Wissenschaft nicht mehr übertragen kann. Es hat sich gezeigt, dass hierzu noch weitergehender Beratungs- und Diskussionsbedarf besteht. Diesem soll umfassender Raum gegeben werden. Daher wurde dieser Regelungsentwurf in diesem Gesetzgebungsvorhaben zunächst nicht weiter verfolgt. Das weitere Vorgehen wird derzeit geprüft. Zudem hat der Bundesminister für Gesundheit den Deutschen Ethikrat um eine Stellungnahme zu dieser Frage gebeten."

Am selben Tag berichteten Medien über die Aussage von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), dass er an den Plänen für eine Immunstatusdokumentation festhalte.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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