Im Bundestag bin ich Mitglied im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union (kurz: EU-Ausschuss). Dort hat jede Fraktion so genannte Berichterstatter/innen, die für Themenbereiche zuständig sind - in diesem Fall also Themen im Zusammenhang mit der EU. Ich bin Berichterstatter für:
- Justiz und Inneres (darunter: Grundrechte, Menschenrechte und Minderheiten, Asyl- und Migrationspolitik, justizielle Zusammenarbeit/Eurojust, polizeiliche Zusammenarbeit/Europol, Katastrophenschutz, Schengen-Raum, Terrorismusbekämpfung
- Beziehungen zu internationalen Organisationen und Zusammenschlüssen (darunter: Europarat, ASEAN/ASEM, EWR, Mercosur, Vereinte Nationen)
- Datenschutz
- Gesundheitspolitik
Außerdem bin ich Länderberichterstatter im EU-Ausschuss für Belgien, Frankreich, Irland, Niederlande, Portugal, Vereinigtes Königreich, Island und die Türkei.
Parlamentarische Initiativen
Zu diesen Themenbereichen auf europäischer Ebene arbeite ich vorwiegend. Dabei stehen mir verschiedene, so genannte Parlamentarische Initiativen zur Verfügung. Dazu gehören:
- Reden
Im Plenum des Bundestages finden die Debatten statt, die in den Medien am meisten wahrgenommen werden. Hier steht jeder Fraktion je nach Größe Zeit zu, die sie unter den für das Thema zuständigen Abgeordneten aufteilt. - Parlamentarisches Fragerecht
Abgeordnete können für die Fragestunde in jeder Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung richten. Außerdem stehen allen Abgeordneten bis zu vier schriftliche Fragen zur Verfügung. Jede Frage darf in zwei Unterfragen unterteilt werden. Die Antworten übernehmen meist die Parlamentarischen Staatssekretäre oder Staatsminister der Bundesministerien, mitunter aber auch die Minister selbst. Auch Kleine Anfragen und Große Anfragen gehören zum parlamentarischen Fragerecht. Durch sie haben Abgeordnete die Möglichkeit, die Arbeit der Regierung zu kontrollieren. Sie werden schriftlich gestellt und von der Regierung in derselben Form beantwortet. Im Gegensatz zu Kleinen Anfragen müssen Große Anfragen auch im Plenum debattiert werden, sofern dies von mindestens fünf Prozent der Abgeordneten verlangt wird. - Persönliche Erklärungen zur Abstimmung
Nach §31 der Geschäftsordnung des Bundestages "kann jedes Mitglied des Bundestages zur abschließenden Abstimmung eine mündliche Erklärung, die nicht länger als fünf Minuten dauern darf, oder eine kurze schriftliche Erklärung abgeben, die in das Plenarprotokoll aufzunehmen ist".