Welche Organisationen, die in der Ukraine bzw. auf dem Gebiet der deutsch-ukrainischen Beziehungen tätig sind, haben von der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2021 institutionelle und/oder Projektförderungen erhalten, und was ist diesbezüglich für das Jahr 2022 geplant (bitte die neun Organisationen mit dem größten Fördervolumen sowie die Art bzw. den Zweck und den Umfang der Förderung nennen)?
Antwort des Staatssekretärs Miguel Berger vom 18. Oktober 2021:
Nach Rücksprache mit dem Büro des Fragestellers wurde der Fragegegenstand auf den zivilgesellschaftlichen Bereich inkl. politische Stiftungen eingegrenzt. Die folgenden Angaben entsprechen den mit zumutbarem Aufwand in der vorgegebenen Frist ermittelbaren Informationen. Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung bestätigt, dass das parlamentarische Informationsrecht unter dem Vorbehalt der Zumutbarkeit steht, siehe Urteil vom 7. November 2017, 2 BvE 2/11, Rz. 249. Es sind alle Informationen mitzuteilen, über die die Bundesregierung verfügt oder die sie mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung bringen kann. Weitergehende Recherchen im Sinne der Fragestellung würden die Arbeitsfähigkeit der betroffenen Bereiche massiv einschränken, da sie eine händische Zählung und Auswertung einer Vielzahl von Datensätzen erforderten bzw. eine Abfrage aller Ressorts beinhaltete, die eine deutlich längere Bearbeitungsdauer erforderlich machten. Die Zusammenarbeit mit den Zuwendungsempfängern und ihre jeweilige Tätigkeit im Gastland beruht auf Vertraulichkeit. Um die Projekte und das Personal sowohl der Zuwendungsempfänger als auch der lokalen Umsetzungspartner nicht zu gefährden, werden diese Informationen nur dem Deutschen Bundestag im Rahmen seines privilegierten Auskunftsrechts zur Verfügung stellt. Daher wird die Beantwortung der Frage als „VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und separat übermittelt.
Quelle: Bundestags-Drucksache 19/32692 vom 22. Oktober 2021