Welche (auch temporären) Untergruppen hat die Ständige interministerielle Arbeitsgruppe zu hybriden Bedrohungen eingerichtet, und auf welche Vorfälle hat die Arbeitsgruppe in den Jahren 2021 bis 2022 nach deren Erkennung mit der Einleitung oder Anregung von Abwehrmaßnahmen reagiert.
Antwort der Staatssekretärin Rita Schwarzelühr-Sutter vom 29. Dezember 2022:
Innerhalb der ressortübergreifenden „Arbeitsgruppe zur Strategischen Koordination des Umgangs mit Hybriden Bedrohungen“ (kurz: AG Hybrid) waren im Bezugszeitraum verschiedene themenfokussierte Gruppen aktiv. Diese befassten sich sowohl fortlaufend als auch anlassbezogen mit aktuellen Entwicklungen hinsichtlich hybrider Bedrohungen. In diesem Rahmen wurden auch Maßnahmen zur Prävention, Detektion und Reaktion entwickelt und umgesetzt. Beispiele hierfür sind etwa die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und relevanter Zielgruppen sowie die verstärkte Beobachtung aktueller Entwicklungen bezüglich der Bundestagswahl 2021 und des Angriffskrieges der Russischen Föderation gegen die Ukraine. Im Einzelfall erfolgten auch reaktive Maßnahmen, wie z. B. die Abstimmung von Sprachregelungen zur Richtigstellung kursierender Desinformation.
Nähere Informationen zur Arbeitsstruktur der AG Hybrid sind nach sorgfältiger Abwägung des Informationsinteresses der Abgeordneten des Deutschen Bundestages einerseits und der involvierten Geheimschutzinteressen andererseits aus Gründen des Staatswohls als VS – NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH eingestuft. Das Bekanntwerden der Informationen durch Unbefugte kann nachteilig für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland sein. Die Kenntnis dieser Information durch Unbefugte könnte die Abwehr hybrider Bedrohungen durch die Bundesregierung in Zukunft erschweren. Potenzielle Angreifer könnten anhand der eingestuften Informationen Rückschlüsse auf die Arbeitsschwerpunkte der Bundesregierung bei der Abwehr hybrider Bedrohungen und damit auch auf potenzielle Vulnerabilitäten ziehen.
Quelle: Drucksache 20/5129 vom 30.12.23