Entschließungsantrag zu der Abgabe einer Regierungserklärung durch die Bundeskanzlerin zum Europäischen Rat am 13./14. Dezember 2012 in Brüssel (Streikrecht)
Durch eine Änderung der EU-Verträge müssen die bestehenden Einschränkungen des Streikrechts auf EU-Ebene aufgehoben werden. Die vom Europäischen Gewerkschaftsbund geforderte soziale Fortschrittsklausel ist in den EU-Verträgen zu verankern. In Deutschland muss das Streikrecht entsprechend den völkerrechtlichen Standards ausgebaut werden, damit das Recht auf politischen Streik und Generalstreik gewährleistet wird.
Drucksache Nr. 17/11850