Das vorliegende Standortauswahlgesetz ist untauglich, weil es bereits zu viele Vorfestlegungen enthält. Statt dessen müsste zunächst eine breite gesellschaftliche Debatte über den Verbleib von Atommüll geführt werden.
Drucksache Nr. 17/14213
BSW Regionalkoordinator für Aachen,Städteregion Aachen und die Kreise Düren, Heinsberg & Euskirchen
Das vorliegende Standortauswahlgesetz ist untauglich, weil es bereits zu viele Vorfestlegungen enthält. Statt dessen müsste zunächst eine breite gesellschaftliche Debatte über den Verbleib von Atommüll geführt werden.
Drucksache Nr. 17/14213