Das vorliegende Standortauswahlgesetz ist untauglich, weil es bereits zu viele Vorfestlegungen enthält. Statt dessen müsste zunächst eine breite gesellschaftliche Debatte über den Verbleib von Atommüll geführt werden.
Drucksache Nr. 17/14213
Das vorliegende Standortauswahlgesetz ist untauglich, weil es bereits zu viele Vorfestlegungen enthält. Statt dessen müsste zunächst eine breite gesellschaftliche Debatte über den Verbleib von Atommüll geführt werden.
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