Einsetzung einer "Parlamentarischen Kommission zur Überprüfung, Sicherung und Stärkung der Parlamentsrechte bei der Mandatierung von Auslandseinsätzen der Bundeswehr"
Der Parlamentsvorbehalt bei Bundeswehreinsätzen im Ausland darf nicht aufgeweicht werden. Das Parlament muss das Entscheidungsmonopol über entsprechende Einsätze behalten. Die Kommission soll gegenwärtige und künftige Lücken des Parlamentsvorbehaltes identifizieren und Lösungsvorschläge erarbeiten.
Drucksache Nr. 18/839