Antrag der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Sahra Wagenknecht, Ali Al-Dailami, Sevim Dagdelen, Klaus Ernst, Christian Leye, Amira Mohamed Ali, Zaklin Nastic, Jessica Tatti, Alexander Ulrich und der Gruppe BSW, verfügbar als Bundestagsdrucksache 20/13743
Auszüge aus dem Antrag:
"Mit einer Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 (Drucksache 20/13710) erhöht die Bundesregierung den Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte auf im Regelfall dann 3,6 Prozent. Für Beitragszahler ohne Kinder steigt der Beitragssatz sogar auf 4,2 Prozent. Die Bundesregierung erwartet dadurch jährliche Mehreinnahmen der sozialen Pflegeversicherung von rund 3,7 Milliarden Euro."
"Die finanzielle Lage der Pflegekassen hat sich vor allem deshalb stark verschlechtert, da in der Coronazeit 13,1 Milliarden Euro aus den gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen für versicherungsfremde Zwecke verwendet wurden, wovon bisher erst 5,5 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt refinanziert wurden.
Nach Abzug der von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommenen Umlage von rund 1,6 Milliarden Euro besteht bei den gesetzlichen Pflegekassen weiterhin eine Finanzierungslücke von knapp 6 Milliarden Euro. Die Finanzierung über die sozialen Pflegekassen ohne vollständige Refinanzierung über den Bundeshaushalt ist verfassungswidrig." (https://caas.content.dak.de/caas/v1/media/81308/data/1e2e9dd9f7ac5c564f68312071b3ab2a/20240930-download-gutachten-pflegekassen.pdf).
Vor dem Hintergrund der schwierigen Wirtschaftslage und der ohnehin schon steigenden Belastung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, beispielsweise durch die Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,7 Prozent, muss eine zusätzliche Mehrbelastung durch die Erhöhung der Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung unbedingt vermieden werden. Stattdessen muss die Bundesregierung, wie ursprünglich im Koalitionsvertrag festgehalten, die pandemiebedingten Zusatzkosten der gesetzlichen Pflegeversicherung aus dem Bundeshaushalt refinanzieren, um zum einen eine drohende Zahlungsunfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung abzuwenden und die Verfassungskonformität zu gewährleisten und um zum anderen ohne Mehrbelastung für die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler Zeit für eine umfassende Reform der Finanzierung der gesetzlichen Pflegeversicherung zu gewinnen. Der Deutsche Bundestag lehnt deshalb die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 ab.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die Erhöhung des Beitrages zur Pflegeversicherung um 0,2 Prozentpunkte zurückzunehmen;
2. die aus der gesetzlichen Pflegeversicherung für pandemiebedingte Zusatzkosten verwendeten 6 Milliarden Euro aus Mitteln des Bundeshaushalts rückzuerstatten.
Berlin, den 13. November 2024
Dr. Sahra Wagenknecht und Gruppe