https://www.youtube.com/watch?v=DCgXDFlHXB0
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär, ich bin Ihnen dankbar, dass Sie an die Auseinandersetzung um den sogenannten Majestätsbeleidigungsparagrafen erinnert haben, Stichwort „Böhmermann“, Stichwort „Erdogan“. Die Bundesregierung hat dann sehr stolz erklärt, dass sie diesen Paragrafen abgeschafft hat, dass sie das Strafrecht von solchen Paragrafen entrümpelt hat. Ich glaube, all die Argumente, die damals genannt worden sind, gelten auch für die heutige Debatte.
(Beifall bei der LINKEN)
Wir diskutieren über die Einführung eines neuen Strafrechtsparagrafen, eines § 90c StGB. Er zielt ab auf die Verunglimpfung der Flagge, der Hymne, der Symbole der Europäischen Union. Zusätzlich soll jetzt noch durch eine mediale Begleitung – uns liegen die entsprechenden Anträge nicht vor – die Verschärfung der Strafbarkeit von Verunglimpfung ausländischer Flaggen eingeführt werden. Das kommt wahrscheinlich dann in Ihrem Ausschuss zur Sprache.
(Dr. Jürgen Martens [FDP]: Auch der Flagge von Venezuela!)
– Genau, auch der von Venezuela; das ist richtig.
Aber wir halten es für grundfalsch – darin stimme ich meinem Vorredner zu –, die Frage der Achtung von Flaggen, von Symbolen durch das Strafrecht zu regeln. Hierfür reicht nach unserer Auffassung eindeutig das Ordnungsrecht. Das sind Ordnungswidrigkeiten, aber keine Tatbestände gemäß Strafrechtsparagrafen.
(Beifall bei der LINKEN sowie der Abg. Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Ich habe ganz aktuell mal den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages befragt, wie viele europäische Staaten
(Fabian Jacobi [AfD]: Ja!)
die Verunglimpfung von EU-Symbolen, der Flagge, überhaupt unter Strafe stellen. Das ist eine kleine Minderheit. 20 Staaten, drei Viertel aller Staaten, stellen das nicht unter Strafe. In diesen Staaten hält die Demokratie auch mögliche Einzelfälle von Verunglimpfung aus. Ich finde, auch unsere Demokratie ist stabil genug, um es auszuhalten,
(Beifall bei der LINKEN)
wenn einige Leute irgendetwas an einer Fahne verändern. Dann stellt sich ja schon die Frage: Wann fängt dann die Verunglimpfung an?
Ich kenne in der ganzen Debatte um die Europäische Union viele zivilgesellschaftliche Initiativen, die schon darauf hingewiesen haben, dass zum Beispiel die Eurosterne durch Euro-Zeichen oder vielleicht auch durch Panzer ersetzt wurden, dass natürlich auch innerhalb der Europäischen Union hier manches in die falsche Richtung läuft. So etwas muss möglich sein und darf nicht sozusagen unter dem Gefühl der Androhung von Strafe künstlich zensiert werden.
(Beifall bei der LINKEN sowie des Abg. Fabian Jacobi [AfD])
Zusammengefasst: Die Linke lehnt in diesem Fall die weitere Einführung von Strafrechtsparagrafen ab. Die Demokratie muss das aushalten. Ich finde, für die Einzelfälle, die es hier gegeben hat, ist das Ordnungsrecht völlig ausreichend.
Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der LINKEN)