Cyberwaffen
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Entgrenzter Cyberkrieg
»Hackbacks« der Bundeswehr. Gastkommentar
Andrej Hunko
Die Pläne, gegnerische Computersysteme mit Cyberwaffen anzugreifen, sind völkerrechtswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein eingestuftes Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste im Bundestag, das von dem Blog Netzpolitik.org veröffentlicht wurde. Die Ausarbeitung bestätigt die Kritik von Wissenschaftlern, Bürgerrechtsgruppen und Politikern. Denn auch für das Militär gilt das „Gewaltverbot“, wonach Angriffe höchstens im Verteidigungsfall erlaubt sind. Über den Einsatz von Waffengewalt darf aber allein der Bundestag entscheiden.
Deshalb will die Bundesregierung „Offensivmaßnahmen“ im Cyberraum lieber im Verborgenen durchführen. Zuständig für das Geheime ist der Bundesnachrichtendienst (BND), der mit seinem Umzug von Pullach nach Berlin sein technisches Arsenal modernisiert hat. Für den amtierenden Präsidenten des BND wäre es heikel, digitale Angriffe auf fremde Computersysteme zu fordern. Das überlässt die Bundesregierung dem früheren BND-Chef und FDP-Mitglied Gerhard Schindler, der während seiner Amtszeit die sogenannten „hybriden Bedrohungen“ zur Chefsache erkoren hat. Der Begriff meint auch „Störungen im Cyberraum“.