Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Irak

  • MdB-Mitarbeiter stellt Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung und Nötigung durch Bundespolizei

    Am 12. Juni diesen Jahres wurde auf dem Düsseldorfer Flughafen eine Gruppe von 19 Personen auf der Reise nach Erbil in der Kurdischen Autonomieregion im Nordirak von der Bundespolizei festgesetzt und an der Ausreise gehindert. Begründet wurde dieses Vorgehen von den Beamten vor Ort mit dem § 22 Bundespolizeigesetz und mit der Wahrung vermeintlicher außenpolitischer Interessen der Bundesrepublik gegenüber der Türkei. 

    Neben der Abgeordneten der Hamburger Bürgerschaft, Cansu Özdemir, befand sich auch der Soziologe Martin Dolzer, der als Projektmitarbeiter von dem Bundestagsabgeordneten Andrej Hunko für diese Reise delegiert war, unter den Reisenden. Dolzer hat heute Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gegen verantwortliche Beamte der Bundespolizei bzw. involvierter Dienststellen wegen Freiheitsberaubung und Nötigung gestellt.

    Dazu erklärt Andrej Hunko: „Mein Projektmitarbeiter Martin Dolzer wurde mehrere Stunden am Flughafen festgesetzt, obwohl er sofort nach der Festsetzung darauf hingewiesen hatte, dass er in meinem Auftrag in Erbil und der Region Gespräche mit Abgeordneten, Politiker:innen und Vertreter:innen zivilgesellschaftlicher Organisationen führen und die Situation dokumentieren sollte. Ein entsprechendes Schreiben lag vor. Die Beamten der Bundespolizei haben das mehrere Stunden ignoriert und selbst eine Gesprächsanfrage meinerseits abgelehnt und so die Reise verhindert. Ich bin fassungslos über dieses skandalöse Vorgehen ohne ersichtliche Rechtsgrundlage. Anstatt sich der Regierung Erdoğan anzubiedern, ist entschiedener Druck auf die Türkei nötig, damit sich diese an das Völkerrecht hält und sofort die Angriffe bzw. den Besatzungsversuch im Nordirak beendet. Die Ausreise von Abgeordneten und deren Mitarbeitern zu verhindern ist vollkommen inakzeptabel und darf sich nicht wiederholen.“ 

  • Mündliche Frage zur Anordnung einer Polizeimaßnahme gegen eine in den Irak reisende Friedensdelegation

    Welche Stelle hat die Maßnahmen der Bundespolizei am 12. Juni 2021 gegen die Friedensdelegation angeordnet, die in die Autonome Region Kurdistan im Irak reisen wollte, um dort die Folgen der meiner Ansicht nach völkerrechtswidrigen Angriffe des türkischen Militärs zu dokumentieren („Politiker: Aufklärung nach Verbot für ,Friedensdelegationʼ“, „Zeit Online“, 13. Juni 2021), und welche Untersuchungen hat das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat bislang begonnen, um zu ermitteln, warum auch gewählte Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft und ein in meinem Auftrag reisender Teilnehmer der Delegation durch die Maßnahmen, die zum Verpassen des Fluges führten, an der Ausreise gehindert wurden, obwohl diese frühzeitig ihre entsprechenden Funktionen an die Beamten der Bundespolizei kommuniziert hatten?

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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