RWTH Aachen
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Studentische Beschäftigte müssen in den Tarifvertrag der Länder!
Von Heiko Hilgers, Praktikant im Wahlkreisbüro und Mitglied im SDS Aachen
In Aachen und ganz Deutschland kämpfen Studentische Beschäftigte für Mitbestimmung und bessere Arbeitsbedingungen. Im Herbst dieses Jahres läuft die Mindestlaufzeit des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder, kurz TV-L, aus. Damit steht auch eine Neuverhandlung des Vertrags an.
Das betrifft alle Beschäftigten, die bei den Ländern angestellt sind. Darunter fallen auch fast alle Beschäftigten an den Hochschulen. Von der Verwaltung über den Akademischen Mittelbau und die Professor:innen, bis zu den Pfleger:innen an den Universitätskliniken. Sie fallen dadurch unter tarifvertragliche Regelungen und haben das Recht einen eigenen Personalrat zu wählen. Aber das gilt nur für fast alle.
Für den überwiegenden Teil der knapp 400.000 Studierenden, die als Hilfskräfte und Tutor:innen an den Hochschulen beschäftigt sind, werden diese Mindeststandards der Arbeitnehmer:innenrechte nicht umgesetzt. Dies bedeutet konkret schlechtere Bezahlung, nicht realisierten Urlaubsanspruch und häufig keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Dazu kommen kurze Vertragslaufzeiten, die durch Aneinanderreihung von befristeten Verträgen für weitere existentielle Unsicherheit sorgen. Unsichere Arbeitsbedingungen sind damit die bittere Normalität für Studentische Beschäftigte.
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Schriftliche Frage zu Drohnenabwehr an Zivilflughäfen
Welche Produkte werden in den Projekten „Grenzflug“ und „FALKE“ zur „Detektion, Identifikation und Abwehr von Drohnen“ beforscht (Bundestagsdrucksache 19/16787, Frage 12; bitte auch die Hersteller mitteilen), und welche deutschen Flughäfen sollen nach derzeitigem Stand mit einem System zur Drohnenabwehr ausgestattet werden, dessen Kosten für eine einzelne Anlage mit 30 Millionen Euro angegeben wird?