Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Schengen

  • Schriftliche Frage (beantwortet) zur Verschärfung von Visa-Bestimmungen gegenüber russischen Staatsangehörigen

    Frage: Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Listen mit den für einen Schengenvisum-Antrag erforderlichen Dokumenten für russische Staatsangehörige sich abhängig vom EU-Staat, bei welchem ein Schengenvisum beantragt wird, unterscheiden (vgl. die Liste mit erforderlichen Unterlagen des Visumantragszentrums für Deutschland www.visametric.com/storage/images/pages/files2/6481e15a2e167-2-VISIT-visiting-close-relatives-RUS.pdf  und die Liste des Visumantragszentrums für Griechenland ru-gr.gvcworld.eu/sites/default/files/paragraph/files/memo_moscow_072022_ru.pdf), und wenn ja, warum (bitte begründen), und betrachtet die Bundesregierung die verschärften Visa-Bestimmungen gegenüber den russischen Staatsangehörigen als kollektive Strafmaßnahme für den Krieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine (siehe dazu www.nachdenkseiten.de/?p=107035)? 

     

    Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann: Seit 2022 bis zum Ende des dritten Quartals 2023 wurden 57.683 Visa zum kurzzeitigen Aufenthalt (C-Visa) an russische Staatsangehörige erteilt (2022: 42.141; 2023 bis Ende 3. Quartal: 15.542). In der Visastatistik des Auswärtigen Amts werden nur Anträge erfasst, die abschließend bearbeitet wurden. Die Zahl der seit 2018 bis zum Ende des dritten Quartals 2023 bearbeiteten Anträge von russischen Staatsangehörigen ist der Tabelle in Anlage 1 VSnfD zu entnehmen. Bezüglich der Zahl der abgelehnten Visumanträge, die sich aus den erfragten Visumzahlen errechnen ließe, ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Gründen des Staatswohls nicht offen beantwortet werden kann. Die Abwägung des Interesses der Bundesregierung, die bilateralen Beziehungen nicht durch die Veröffentlichung der Information zu belasten mit dem Informationsinteresse des Bundestags ergibt, dass eine eingestufte Herausgabe der Ablehnungszahlen eine angemessene Lösung ist. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort vom 9. November 2023 auf die Kleine Anfrage 20/9236 der Fraktion DIE LINKE verwiesen.

  • Schriftliche Frage (beantwortet) über die Verluste der Ukraine und Russlands seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine am 24. Februar 2022

    Frage: Welche (auch nachrichtendienstliche) Kenntnisse (bzw. Schätzungen) hat die Bundesregierung über die Verluste (Gefallene, Vermisste und Verletzte) der Ukraine und Russlands seit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine am 24. Februar 2022 und wie bewertet die Bundesregierung das ukrainische und russische Mobilisierungspotenzial vor dem Hintergrund der durch Außenministerin Annalena Baerbock zugesagten Unterstützung für weitere Gegenoffensiven (dpa vom 28. November 2023 14:57, "Baerbock sichert Ukraine Unterstützung bei neuen Gegenoffensiven zu")?

     

    Antwort der Staatssekretärin Siemtje Möller: Über die Verluste der ukrainischen und russischen Streitkräfte seit Beginn des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges Russlands liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Bundesregierung äußert sich nicht spekulativ zu Verlusten und Mobilisierungspotentialen. 

  • Schriftliche Frage (beantwortet) zur Erteilung von Visa an russische Staatsangehörige

    Frage: Wie viele Anträge auf Erteilung von Visa zum kurzzeitigen Aufenthalt (C-Visa) wurden von russischen Staatsbürgern und Staatsbürgerinnen seit 2018 bis zum Ende des dritten Quartals 2023 gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie viele Visa zum kurzzeitigen Aufenthalt (C-Visa) wurden seit 2022 bis zum Ende dritten Quartals 2023 an russische Staatsbürger und Staatsbürgerinnen erteilt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?

     

    Antwort der Staatssekretärin Susanne Baumann: Seit 2022 bis zum Ende des dritten Quartals 2023 wurden 57.683 Visa zum kurzzeitigen Aufenthalt (C-Visa) an russische Staatsangehörige erteilt (2022: 42.141; 2023 bis Ende 3. Quartal: 15.542). In der Visastatistik des Auswärtigen Amts werden nur Anträge erfasst, die abschließend bearbeitet wurden. Die Zahl der seit 2018 bis zum Ende des dritten Quartals 2023 bearbeiteten Anträge von russischen Staatsangehörigen ist der Tabelle in Anlage 1 VSnfD zu entnehmen. Bezüglich der Zahl der abgelehnten Visumanträge, die sich aus den erfragten Visumzahlen errechnen ließe, ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Frage aus Gründen des Staatswohls nicht offen beantwortet werden kann. Die Abwägung des Interesses der Bundesregierung, die bilateralen Beziehungen nicht durch die Veröffentlichung der Information zu belasten mit dem Informationsinteresse des Bundestags ergibt, dass eine eingestufte Herausgabe der Ablehnungszahlen eine angemessene Lösung ist. Zur Begründung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort vom 9. November 2023 auf die Kleine Anfrage 20/9236 der Fraktion DIE LINKE verwiesen.

  • Mündliche Frage zur verspäteten Inbetriebnahme des erweiterten Schengener Informationssystems SIS 3.0

    Was weiß die Bundesregierung über die Gründe, das erweiterte SIS-System (SIS 3.0) nicht wie ursprünglich vorgesehen am 22. November 2022 in Betrieb zu nehmen, sondern dies nunmehr auf den 7. März 2023 zu terminieren (vgl. https://www.cilip.de/2022/11/21/schengener-informationssystem-verfassungsschutzmit-erweiterter-fahndungsbefugnis sowie https://www.consilium.europa.eu/de/policies/it-systems-security-justice), und welche weiteren Probleme sind der Bundesregierung zum SIS 3.0 bekannt?

  • Mündliche Frage zu wissenschaftlicher Evidenz für die Schließungen bzw. Kontrollen der Binnengrenzen zur Pandemie-Bekämpfung

    Welche wissenschaftliche Evidenz für die Schließungen bzw. Kontrollen der Binnengrenzen zur Pandemie-Bekämpfung und damit der Missachtung entsprechender Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation, die ausdrücklich von Reisebeschränkungen abrät, ist der Bundesregierung bekannt („Reisebeschränkungen – Mehr Schaden als Nutzen?“, tagesschau vom 6. Mai 2020), und wie überprüft die Bundesregierung, ob die vom Bundesinnenminister eingeführten und mehrmals verlängerten Kontrollen tatsächlich die Infektionsgefahren durch das neue Corona-Virus eindämmen konnten, indem sie Infektionsketten unterbrochen haben?

  • Öffnet die Grenze nach Luxemburg!

    „Luxemburg ist bei der Bewältigung der Corona-Pandemie weiter als Deutschland, auch dortige Beschränkungen werden deutlich gelockert. Es ist deshalb völlig unverständlich, weshalb die deutschen Grenzkontrollen in das kleine Nachbarland abermals verlängert wurden. Warum soll es möglich sein, von Aachen wieder unbeschwert nach Mecklenburg-Vorpommern zu reisen, aber nicht nach Luxemburg?“, fragt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.

    Luxemburgische Rathäuser an der deutschen Grenze senken Europafahnen auf Halbmast, um gegen die Verlängerung der Grenzkontrollen bis zum 15. Mai zu demonstrieren. Bundesinnenminister Horst Seehofer hatte diese Maßnahme „angesichts der weiterhin bestehenden fragilen Lage der Ausbreitung des Coronavirus“ vorgestern ohne Rücksprache mit der EU-Kommission verkündet. 

  • Schengen-Bewertung: Deutschland wird nächstes Jahr überprüft

    „Die Abschaffung von Kontrollen an den Binnengrenzen galt einst als eine der größten Errungenschaft der Europäischen Union. Die Bundesregierung setzt die damit verbundene Reisefreiheit seit 2015 de facto außer Kraft, weitere Mitgliedstaaten folgten dem Beispiel. Umso wichtiger ist der Schengen-Bewertungs- und Überwachungsmechanismus, der solche Verstöße feststellen und beseitigen soll. Nächstes Jahr wird Deutschland turnusmäßig überprüft“, erklärt der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.

    In 2013 hat die Europäische Union einen neuen Bewertungs- und Überwachungsmechanismus für den Schengen- Besitzstand beschlossen. Damit soll kontrolliert werden, ob die Mitgliedstaaten die Vorschriften zur Beseitigung der Binnengrenzkontrollen korrekt umsetzen. Anschließend erstellen jene Mitgliedstaaten, die Expert/innen für diese Überprüfungen entsenden, zusammen mit der EU-Kommission einen Bericht und Empfehlungen zur Beseitigung gefundener Mängel. Dieser Mechanismus wird nun, nach fünf Jahren, selbst einer Evaluation unterzogen.

  • Missbrauch des Schengen-Informationssystems: Großbritannien kopierte Daten

    "Kritiker wie der linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko monieren seit Langem, dass das SIS viel zu aufgebläht sei und auf dieser Basis bald ein "Bevölkerungs-Scanner" gegen "unliebsame Personengruppen" entsteht könnte."

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  • EU und Berlin planen mehr Gesichtserkennung in polizeilich genutzten Datenbanken

    "Immer mehr biometrische Daten wie Fingerabdrücke oder Fotos von Gesichtern landen in immer mehr EU-Datenbanken, unter anderem im Schengener Informationssystem oder der Visumsdatenbank VIS. Die noch voneinander abgeschotteten Datentöpfe sollen nun zunehmend zusammengelegt und einfach durchsuchbar gemacht werden. Als Versuchskaninchen werden zunächst Geflüchtete und Drittstaatenangehörige dienen, unterstreicht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage des Linken-Abgeordneten Andrej Hunko."

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  • Schengen-Informationssystem: Neue Fingerabdrucksuche wird rege genutzt

    "Der linke Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko warnt vor einem weiteren "ungebremsten Ausbau" des SIS "zum Big Brother". Die größte europäische Fahndungsdatenbank verfüge schon jetzt über "zahlreiche problematische Funktionen"."

    Weiterlesen auf heise.de

  • Deutsch-ägyptischer „Migrationsdialog“ zeigt deutliche Schieflage

    „Es ist sinnvoll, dass die Bundesregierung besonders von Migration betroffene Länder unterstützt. Der deutsch-ägyptische ‚Migrationsdialog‘ zeigt jedoch eine deutliche Schieflage, denn es geht darum, möglichst viele Menschen von der Überfahrt in die reicheren Länder der Europäischen Union abzuhalten. Ägypten wird geholfen, seine Grenzen zu sichern und aus Deutschland Abgeschobene zurückzunehmen“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko zur Antwort des Auswärtigen Amtes auf eine Kleine Anfrage zur Umsetzung des deutsch-ägyptischen „Migrationsabkommens“.

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