Streubomben
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Schriftliche Frage zur Förderung der Produktion nuklearer und anderer Gefechtsköpfe durch den "Act in Support of Ammunition Production"
Frage:
Kann nach Kenntnis der Bundesregierung die Produktion von mit nuklearen Gefechtsköpfen bestückbaren Flugkörpern, Antipersonenminen, „Loitering Munition“, Uranmunition sowie Streumunition durch den „Act in Support of Ammunition Production“ (ASAP) grundsätzlich gefördert werden (falls ja, bitte die Munitionstypen nennen), oder ist nach Ansicht der Bundesregierung eine Förderung der genannten Munitionstypen unter Berücksichtigung von Artikel 8 Absatz 4 der EU-Verordnung und für Streumunition zusätzlich der Tatsache, dass die EU-Staaten Estland, Finnland, Griechenland, Lettland, Polen und Rumänien das Übereinkommen über Streumunition (Oslo-Übereinkommen) nicht ratifiziert oder unterzeichnet haben (https://www.clusterconvention.org/states-parties/), ausgeschlossen (bitte begründen)?