„Die ‚Terrorlisten‘ sowohl der Vereinten Nationen wie der Europäischen Union sind politische Werkzeuge, die einer rechtsstaatlichen Grundlage entbehren. Regierungen setzen Recht und überschreiten damit ihre Befugnisse. Ich fordere die umgehende Auflösung der EU-‚Terrorliste‘ unter Prüfung von Schadensersatzansprüchen für die Betroffenen.“
Es gibt keine effektive, rechtsstaatliche Möglichkeit gegen eine Nennung auf der EU-Liste vorzugehen. Nur die UN-Liste verfügt endlich über eine Ombudsperson, die Anträge auf Löschung überhaupt entgegen nimmt. Der Rat der EU beharrt trotz mehrerer kritischer Urteile des Europäischen Gerichtshofs auf der Fortführung der Liste.
Der Sonderermittler des Europarates , Dick Marty, hat die Praxis zurecht als „zivile Todesstrafe“ gerügt: Eine Listung bedeutet für die Betroffenen den sozialen und wirtschaftlichen Ruin. Die finanzielle Unterstützung Gelisteter, etwa für Anwalts- und Prozesskosten, aber auch Weihnachtsgeschenke, kann nach dem deutschen Außenwirtschaftsgesetz als Straftat verfolgt werden.
Nur wenige Länder, darunter die Bundesrepublik Deutschland, Großbritannien und Frankreich haben auf Druck der Türkei eine Betätigung der PKK auf ihrem Territorium untersagt. Die Türkei und andere EU-Beitrittskandidaten wie Kroatien und Mazedonien hatten letzte Woche erklärt, zukünftig auch das Repertoire der mit der ‚Terrorliste‘ verbundenen Repressalien anzuwenden.
„Die PKK wird auf Betreiben der türkischen Regierung auch innerhalb der Europäischen Union kriminalisiert. Im EU-Terrorismuskoordinator Gilles de Kerchové finden türkische Verfolgungsbehörden hierfür einen willigen Partner. Dabei ist eine politische oder juristische Einschätzung der PKK in den EU-Mitgliedsstaaten unterschiedlich und unterliegt politischer Konjunktur“, kritisiert Hunko weiter.