Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein hoffnungsvolles Urteil für hundertausende Familien in Spanien gefällt: Das Gericht verhinderte am 12. Dezember die Zwangsräumung einer jungen Frau mit zwei Kindern, die geklagt hatte. Außerdem stellte der EGMR der spanischen Regierung die Frage, welche konkrete Maßnahmen sie unternehmen wird, um der Frau einen Ersatzwohnraum zu garantieren.

Die Entscheidung des Gerichts könnte ein Präzedenzfall sein und wichtige Auswirkungen haben: Durch das Krisenmanagement sind in Spanien etwa 400.000 Familien von Zwangsräumungen bedroht, viele Menschen haben sich wegen dieses Dramas bereits das Leben genommen. Doch auch die spanische Verfassung garantiert in Artikel 47 "das Recht auf eine würdige und angemessene Wohnung".

Darüber hinaus zeigt dieser Fall aber auch sehr deutlich, wie der neoliberale Umgang mit der Krise in Konflikt mit internationalen Abkommen über Menschenrechte und soziale Rechte kommt. Diese werden in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und der Sozialcharta garantiert, die von allen Mitgliedstaaten der EU unterzeichnet und ratifiziert wurden. Auch die EU hat sich im Lissabon-Vertrag verpflichtet, die EMRK zu ratifizieren, dies bis heute jedoch nicht getan. Der EGMR wacht über die Einhaltung der in den Konventionen gewährten Rechte und verurteilt immer wieder auch EU-Länder - wie in diesem jüngsten Beispiel.

Der EGMR ist Teil des Europarates, dessen Europäischer Ausschuss für Soziale Rechte sich kürzlich ebenfalls sehr kritisch mit dem Krisenmanagement in Europa auseinandergesetzt hat. Das Komitee, das dem Ministerrat der 47 Mitgliedstaaten untersteht, erklärte im Oktober 2012 zwei Arbeitsmarktreformen in Griechenland für illegal. Die Maßnahmen waren dem südeuropäischen Land von der Troika aus Internationalem Währungsfonds (IWF), Europäischer Zentralbank (EZB) und EU-Kommission als Bedingung für Kredite diktiert worden.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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