Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Auf den Brief der Wahlbeobachter/innen Andrej Hunko, Heidrun Dittrich, Ingrid Remmers und Harald Weinberg antwortete der Außenminister, Dr. Guido Westerwelle, am 20. Juli 2011:

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 30. Juni 2011 zur Situation in der Türkei nach den Parlamentswahlen vom 12. Juni 2011.

Bei der Aberkennung des Mandats von Hatip Dicle beruft sich der Hohe Wahlrat auf die türkische Verfassung (Art. 76), wonach nicht wählbar ist, wer zu einer Freiheitsstrafe von über einem Jahr verurteilt wurde. Der Wahlrat sah dies im Fall von Hatip Dicle aufgrund dessen zwischenzeitlicher - das heißt erst nach Zulassung als Kandidat rechtskräftiger - Verurteilung gegeben.

Die acht weiteren in Untersuchungshaft befindlichen Kandidaten gelten als gewählt. Ob sie ihre Tätigkeit als Abgeordnete werden aufnehmen können, ist jedoch ungewiss.

Die Entwicklung nach den Wahlen habe ich auch bei meinem Gespräch mit Außenmini­ster Ahmet Davutoglu in Istanbul am 1. Juli 2011 angesprochen. Ich teile Ihre Auffassung, dass sich die Türkei in einer für ihre Demokratie entscheidenden Phase befindet. Das Wahlergebnis bietet der Regierung die Chance, sich den anstehenden Herausforderungen zu stellen, insbesondere der Ausarbeitung einer neuen Verfassung. Dies wird die Beteili­gung aller demokratischen Kräfte erfordern.

Es liegt in unserem Interesse, der Türkei zu verdeutlichen, dass dies eng mit den Perspektiven für deren weitere Heranführung an die Europäische Union verbunden ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr Guido Westerwelle"

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko