Welche Informationen kann die Bundesregierung über die Durchführung einer Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union (EU) bei den Präsidentschaftswahlen am 18. Oktober 2020 in Bolivien mitteilen, die ursprünglich für die Wahl am 3. Mai 2020 geplant war („Bolivia: European Union deploys an Election Observation Mission“, eeas.europa.eu, 20. Februar 2020), und wie reagiert nach Kenntnis der Bundesregierung die EU auf die durch den venezolanischen Außenminister Jorge Arreaza an den EU-Außenbeauftragten Josep Borrell ausgesprochene Einladung, eine entsprechende Wahlbeobachtungsmission zu den für den 6. Dezember 2020 geplanten Parlamentswahlen zu entsenden („Maduro lädt UNO und EU zur Wahlbeobachtung ein“, deutschlandfunk.de, 3. September 2020)?
Antwort des Staatsministers Michael Roth auf die Frage des Abgeordneten Andrej Hunko (DIE LINKE):
Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemieentwicklung in Bolivien ist zum jetzigen Zeitpunkt fraglich, ob die im Februar 2020 von der Kommission der Europäischen Union angekündigte, vollumfängliche Wahlbeobachtungsmission wie geplant durchgeführt werden kann. Die Wahlen sind weiterhin für den 18. Oktober geplant.
Einer EU-Wahlbeobachtungsmission geht in aller Regel eine vorbereitende Vorabmission voraus. Derzeit ist auch unklar, ob diese zum geplanten Zeitpunkt durchgeführt werden kann. Eine Entscheidung der EU-Kommission hierzu ist noch nicht gefallen.
Die Bundesregierung hat sich wiederholt für freie und transparente Wahlen in Bolivien eingesetzt. Das Engagement der deutschen Botschaft in La Paz für eine vollumfängliche Wahlbeobachtungsmission der Europäischen Union wird ausdrücklich hervorgehoben.
Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung den Wahlprozess mit drei Demokratieförderungsprojekten, unter anderem Wahlbeobachtungen durch die Zivilgesellschaft und die Vereinigung regionaler Wahlgerichte.
Zur Reaktion der Europäischen Union auf die Einladung des venezolanischen Außenministers Jorge Arreaza, eine Wahlbeobachtungsmission für die Parlamentswahlen am 6. Dezember zu entsenden, verweist die
Bundesregierung auf die Stellungnahme des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Josep Borrell, vom 11. August 2020. Laut dieser setze eine Wahlbeobachtungsmission voraus, dass zunächst die Bedingungen für freie, gerechte und transparente Wahlen geschaffen würden. Dies sei in Venezuela zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht der Fall.