Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage:

Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in welchen infolge der neuesten Sanktionen gegenüber der Russischen Föderation vor dem Hintergrund des Krieges Russlands gegen die Ukraine deutsche Renten an die Empfängerinnen und Empfänger (u.a. auch deutsche Staatsangehörige) mit Wohnsitz in Russland, die für die Rentenüberweisungen Konten bei nichtsanktionierten russischen Banken nutzen, und russische Renten an Empfängerinnen und Empfänger mit Wohnsitz in Deutschland, nicht zugestellt werden konnten, und falls ja welche Schritte unternimmt die Bundesregierung, damit diese Renten ihre Empfängerinnen und Empfänger erreichen können?

Antwort:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales steht im Hinblick auf die Rentenzahlungen nach Russland in engem Austausch mit der Deutschen Rentenversicherung Bund und dem Renten Service der Deutschen Post AG. Nach Angaben des Renten Service liegen aktuell keine Erkenntnisse vor, dass deutsche Renten an Empfängerinnen und Empfänger (u.a. auch deutsche Staatsangehörige) mit Wohnsitz in Russland, die für die Rentenüberweisungen Konten bei nicht sanktionierten russischen Banken nutzen, nicht zugestellt werden können. Hinsichtlich der Zahlung russischer Renten an Empfängerinnen und Empfänger mit Wohnsitz in Deutschland ist dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt, dass es aufgrund des Ausschlusses russischer Banken aus dem SWIFT-Zahlungssystem infolge des Krieges in der Ukraine zu Problemen bei der Realisierung von russischen Rentenansprüchen für in Deutschland lebende Menschen kommen kann. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat rechtlich keine Möglichkeit darauf hinzuwirken, dass die in Russland zuständigen Stellen eine Auszahlung russischer Renten auf Konten anderer (nicht sanktionierter) Banken vornehmen. Sollte der fehlende Rentenzufluss im Einzelfall Hilfebedürftigkeit auslösen, haben die Bezieherinnen und Bezieher russischer Altersrenten in der Regel einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Grundsicherung). Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Länder und kommunalen Spitzenverbände für die Grundsicherung bereits am 4. März 2022 diesbezüglich angeschrieben und auf eine pragmatische und wohlwollende Handhabung im Einzelfall hingewirkt.

 

Quelle: Drucksache 20/1817 (bundestag.de)

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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