Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage:

Welche konkreten Initiativen unternimmt oder unterstützt die Bundesregierung, Frontex wie im Koalitionsvertrag 2021-2025 zwischen SPD, BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und FDP vereinbart „auf Grundlage der Menschenrechte“ derart weiterzuentwickeln, dass die Grenzagentur „transparent ist und parlamentarisch kontrolliert wird“, und wie setzt die Bundesregierung ihr Versprechen um, dass sich Frontex „aktiv“ bei der Seenotrettung beteiligen soll?

Antwort:

Im Koalitionsvertrag ist ausgeführt, dass „Frontex auf Grundlage der Menschenrechte und des erteilten Mandats zu einer echten EU-Grenzschutzagentur weiterentwickelt wird. Das Ziel muss ein wirksamer und rechtsstaatlicher Außengrenzschutz sein, der transparent ist und parlamentarisch kontrolliert wird. Frontex soll sich im Rahmen des Mandats bei der Seenotrettung aktiv beteiligen.“ Weiter heißt es im Koalitionsvertrag, dass die Bundesregierung „zu ihrer humanitären Verantwortung und den Verpflichtungen, die sich aus dem Grundgesetz, der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und dem Europarecht ergeben, um Geflüchtete zu schützen“ steht. Die Bundesregierung unterstützt ausdrücklich die von Frontex ergriffenen Maßnahmen, die zu mehr Transparenz hinsichtlich der Tätigkeiten der Agentur beitragen und die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte sichern. Zu den Initiativen, welche die Bundesregierung unternimmt bzw. unterstützt, zählen etwa: - Die Überarbeitung des Berichtswesens, - der Einsatz von Grundrechtemonitoren, - sowie die Berücksichtigung der Empfehlungen aus den Berichten der Arbeitsgruppen des Europäischen Parlaments und des Verwaltungsrates von Frontex sowie des Europäischen Bürgerbeauftragten. Deutschland wird dieses bereits bestehende Engagement innerhalb der Agentur eng begleiten und sich für eine weitergehende Verstärkung einsetzen. Zentrales Organ für alle Maßnahmen ist der Verwaltungsrat der Agentur, wo Deutschland im April 2022 den Vorsitz übernommen hat. Die personelle Neuaufstellung an der Spitze von Frontex begrüßen wir insgesamt als zielführend, um sicher zu stellen, dass alle Einsätze der Agentur im vollen Einklang mit dem europäischen Recht erfolgen. Eine parlamentarische Kontrolle der Agentur ist durch die sich aus der Verordnung (EU) 2019/1896 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2019 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 ergebenden Berichtspflichten an das Europäische Parlament bereits gewährleistet. Seenotrettung fällt unter bestimmten Voraussetzungen unter das gesetzliche Mandat von Frontex und ergibt sich im Übrigen auch schon aus allgemeinen seevölkerrechtlichen Grundsätzen. Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache sieht vor, dass Frontex See- und Rettungseinsätze für Menschen in Seenot einleitet und durchführt, wenn diese „in Situationen erfolgen, die sich unter Umständen während einer Grenzüberwachung auf See ergeben.“ Daneben ist in Artikel 10 Absatz 1 Buchstaben g bis i weiterhin u. a. festgelegt, dass Frontex die Mitgliedstaaten bei der Koordinierung und Organisation gemeinsamer Aktionen unterstützt, wozu auch die Unterstützung in humanitären Notsituationen und Seenotrettungen gehören kann. Weitere Regelungen in diesem Sinne finden sich in der Verordnung (EU) 656/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung von Regelungen für die Überwachung der Seeaußengrenzen im Rahmen der von der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union koordinierten operativen Zusammenarbeit.

 

Quelle: Drucksache 20/1978 (bundestag.de)

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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