Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage:
Wie ist die aktuelle Personalstärke der Ermittlungsgruppen zu den Sabotageakten an den Nord-Stream-Pipelines bei Bundespolizei und BKA, und wann wurde die Bundesregierung durch den Generalbundesanwalt über den Stand der Ermittlungen unterrichtet (bitte jeweils mit Datum und TeilnehmerInnen der Bundesregierung /Bundesministerien angeben)?


Antwort:
Aussagen zur Personalstärke von Ermittlungsgruppen, insbesondere im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungsverfahren, werden aus ermittlungstaktischen Gründen grundsätzlich nicht getroffen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/6460 vom 19. April 2023 verwiesen.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) unterrichtet im Rahmen der üblichen Fachaufsicht gemäß § 147 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes das Bundesministerium der Justiz (BMJ). Der GBA hat das BMJ mit Berichten vom 10. Oktober 2022, 17. Oktober 2022, 27. Oktober 2022, 28. Oktober 2022, 11. November 2022, 1. Dezember 2022, 17. Januar 2023, 9. Mai 2023, 24. Mai 2023, 25. Mai 2023 und 27. Juni 2023 über den Stand der Ermittlungen wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 des Strafgesetzbuches) und anderer Straftaten im Zusammenhang mit der Beschädigung der "Nord Stream" Gaspipelines in der Ostsee am 26. September 2022 unterrichtet.

 

Quelle: BT-Drucksache 20/7751

 

 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko