Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

Frage: Wann wurde die Bundesregierung seit dem 27. Juni 2023 durch den Generalbundesanwalt über den Stand der Ermittlungen zu den Sabotageakten an den Nord-Stream-Pipelines unterrichtet (bitte jeweils mit Datum und TeilnehmerInnen der Bundesregierung /Bundesministerien angeben), und inwiefern gab es infolge dieser Unterrichtungen bzw. im Zusammenhang mit den Ermittlungen Weisungen an den Generalbundesanwalt?

Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Benjamin Strasser: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) „unterrichtet“ im Rahmen der üblichen Fachaufsicht gemäß § 147 Nummer 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes das Bundesministerium der Justiz (BMJ). Der GBA hat das BMJ seit dem 27. Juni 2023 mit Berichten vom 18. August 2023 und 13. Dezember 2023 über den Stand der Ermittlungen wegen des Verdachts der verfassungsfeindlichen Sabotage (§ 88 des Strafgesetzbuches) und anderer Straftaten im Zusammenhang mit der Beschädigung der Nord Stream Gaspipelines in der Ostsee am 26. September 2022 unterrichtet. Infolge dieser Unterrichtungen beziehungsweise im Zusammenhang mit den Ermittlungen wurden keine Weisungen an den GBA erteilt.

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

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