Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko

CLOUD Act

  • Scharfe Kritik an „E-Evidence“-Verordnung und Teilnahme am „CLOUD Act“

    „Die Vorstöße zur schnellen Herausgabe elektronischer Beweismittel haben weitreichende Auswirkungen auf die Telekommunikation und dürfen nicht voreilig verhandelt werden. Die Bundesregierung muss deshalb beim Rat der Europäischen Union und im Europarat auf die Bremse treten und zuerst den Dialog mit Bürgerrechtsorganisationen suchen. Es ist nicht hinnehmbar, dass eine Behörde zur Strafverfolgung Inhaltsdaten von einem Provider abfragen darf, wenn eine Strafbarkeit nur im Anordnungsstaat vorliegt. Bei der Festnahme von Carles Puigdemont in Deutschland haben wir gesehen, wie wichtig das Prinzip der beiderseitigen Strafbarkeit für die EU-Rechtshilfe ist“, kritisiert der europapolitische Sprecher der Linksfraktion im Bundestag, Andrej Hunko.

    Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag für eine „E-Evidence“-Verordnung vorgelegt, die nun von Parlament und Rat diskutiert wird. Mit einer „Herausgabeanordnung“ könnten Cloud-Daten oder E-Mails beschlagnahmt werden. Internetanbieter erhalten zuerst eine „Sicherungsanordnung“. Damit die Verordnung auch in den USA gültig ist, will die Kommission zur Teilnahme am dort erlassenen „CLOUD Act“ verhandeln. Zusätzlich arbeitet auch der Europarat an der schnelleren Herausgabe „elektronischer Beweismittel“. Bis Dezember soll eine Arbeitsgruppe einen Vorschlag für ein Zusatzprotokoll der Budapest-Konvention erarbeiten. 

Andrej Hunko vor einer Friedensfahne

Andrej Hunko